Werben für Milizen: Staatsanwaltschaft prüft Festerlings Legida-Auftritt

Erstveröffentlicht: 
12.07.2016

Legida-Frontfrau Tatjana Festerling ist erneut Thema bei der Leipziger Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüft einen Anfangsverdacht nach §109h StGB, weil die 52-Jährige dazu aufgerufen hatte, sich paramilitärischen Milizen anzuschließen.

 

Leipzig. Tatjana Festerlings Legida-Rede Anfang Juli in der Messestadt könnte juristische Konsequenzen haben. Wie Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz am Dienstag gegenüber LVZ.de erklärte, habe sich die 52-Jährige am 4. Juli möglicherweise nach §109h des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Dort wird das Werben für Militäreinheiten im Ausland als strafbar angegeben. „Wir prüfen einen Anfangsverdacht hinsichtlich der Rede bei Legida und nachfolgenden Äußerungen in Zusammenhang mit ihrer Reise nach Bulgarien“, sagte Schulz und bestätigte damit einen Bericht des Berliner Tagesspiegels.

 

Festerling hatte auf dem Leipziger Richard-Wagner-Platz unter anderem von ihrer Balkan-Reise berichtet, wo sie sich an der bulgarischen Grenze offenbar privaten Milizen angeschlossen hatte. Zum Abschluss ihrer Rede, die Festerling den Legida-Teilnehmern in Tarnjacke vortrug, forderte sie militärisch vorgebildete Männer dazu auf, sich den Milizen der „Fortress Europe“ anzuschließen.

 

Laut §109h des StGB ist es strafbar, zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anzuwerben oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuzuführen. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Schulz wäre dabei auch der Versuch schon zu ahnden. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren, so der Oberstaatsanwalt weiter.

 

Wie der Tagesspiegel am Dienstag berichtet, soll zudem auch die Hamburger Polizei in diesem Fall aktiv geworden sein. Die Hanseatische Behörde habe nach §109h bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Festerling eingeleitet.

 

Die aktuellen Ermittlungen sind nicht die ersten gegen die Legida-Frontfrau. Ende Mai hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft ihre Recherchen wegen Volksverhetzung und Aufhetzung zu Straftaten allerdings eingestellt. Festerling hatte bei einer Legida-Kundgebung im Januar unter anderem gesagt: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“ Die Leipziger Behörde wertete die Aussagen nicht als Straftatbestand, weil die genannten Eliten „kein taugliches Angriffsobjekt“ im Sinne des Strafgesetzes seien.