Seit Wochenbeginn fahnden laut BILD LKA-Ermittler in den AfD-Räumen nach dem unbekannten Maulwurf, der Tausende Mitgliederdaten an die linksradikale Webseite „linksunten.indymedia.org“ verriet.
Noch immer gibt es keine heiße Spur – nur ein Hackerangriff von außen gilt als höchst unwahrscheinlich.
Die Angst unter den Mitgliedern ist groß, seitdem am 1. Mai während des Stuttgarter Parteitags im Internet Namen, Emailadressen und Telefonnummern eines Großteils der Teilnehmer auftauchten.
„Nach der Veröffentlichung der Daten hat es bereits Drohanrufe bei einzelnen Mitgliedern gegeben“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Paul Hampel.
Mehrere hundert betroffene AfDler erstatteten Strafanzeige, tauschten teils ihre Handynummern und Mailadressen. Doch auch ihre Wohnanschriften standen auf dem Internet-Pranger von Indymedia.
Jetzt, nach fast einem Monat, ein erster Erfolg!
Das Landgericht Köln hat eine erste einstweilige Verfügung erlassen, die dem deutschen Betreiber von Indymedia verbietet, den Namen eines AfD-Mitglieds weiter zu verbreiten.
Tut er das doch, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro Bußgeld oder 6 Monate Haft.
Auch die Kosten des Verfahrens muss der Betreiber selbst berappen (10.000 Euro).
Die Verfügung wurde noch nicht zugestellt.
Der AfD-Datenklau-Sonderbeauftragte Julian Flak: „Wir werden konsequent gegen alle vorgehen, die gestohlene Daten unserer Mitglieder verbreiten.“ Das betreffe auch Trittbrettfahrer. Wichtig sei die „Feststellung des Gerichtes, dass schon die Verlinkung auf die gestohlenen Daten rechtswidrig ist“.