Krawalle am Leipziger Amtsgericht: 191 Verfahren eingestellt

Erstveröffentlicht: 
07.05.2016

Knapp 16 Monate nach den schweren Krawallen von Linksautonomen am Leipziger Amtsgericht stehen die Ermittlungen offenbar kurz vor dem Abschluss. Ergebnis: Fast alle der ursprünglich 198 Beschuldigten haben nach den massiven Ausschreitungen am 15. Januar 2015 keine Strafverfolgung mehr zu befürchten.

 

Leipzig.  Knapp 16 Monate nach den schweren Krawallen von Linksautonomen am Leipziger Amtsgericht stehen die Ermittlungen offenbar kurz vor dem Abschluss. Ergebnis: Fast alle der ursprünglich 198 Beschuldigten haben nach den massiven Ausschreitungen am 15. Januar 2015 keine Strafverfolgung mehr zu befürchten.

 

Sachsens Innenminister Markus Ulbig teilte auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) mit, dass von den 198 Ermittlungsverfahren mittlerweile 191 von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurden. Sie alle wurden demnach eingestellt, „da der für eine Anklageerhebung gebotene hinreichende Tatverdacht für eine Strafbarkeit als Täter oder Teilnehmer eines Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall nicht bejaht wurde“, so Ulbig.

 

Hingegen dauern Ermittlungen gegen sieben namentlich bekannte Tatverdächtige, ebenfalls wegen schweren Landfriedensbruch, noch an. Ebenso wie ein Verfahren gegen Unbekannte, die bei den Auseinandersetzungen gleichfalls beteiligt gewesen sein sollen.

 

Damals hatte eine unangemeldete Demo der linken Szene zu einem Gewaltexzess geführt. Allein am Amtsgericht in der Bernhard-Göring-Straße zerstörten Linksautonome 40 Scheiben. Außerdem nahmen sie Polizeifahrzeuge mit Pflastersteinen unter Beschuss, Einsatzkräfte wurden glücklicherweise nicht verletzt. Eine Woche zuvor hatten Linksextremisten den Polizeiposten in Connewitz angegriffen. Weitere Anschläge, unter anderem auf die Polizeidienststelle Südwest, die Staatsanwaltschaft, die Ausländerbehörde und das Bundesverwaltungsgericht folgten in den nächsten Wochen und Monaten (die LVZ berichtete).

 

Als Anlass für die Ausschreitungen am 15. Januar 2015 musste, wie berichtet, der gewaltsame Tod des 20-jährigen Asylbewerbers Khaled I. in Dresden herhalten. „Rache für Khaled!“, hatten Linksradikale danach angekündigt, „Rassisten und Staat angreifen!“ Später hatte der 27-jährige Eritreer Hassan S. vor Gericht ein Geständnis abgelegt, seinen Landsmann im Zuge eines Streits ums Wäschewaschen erstochen zu haben. Er war Anfang November 2015 wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

 

Zu welchem Zeitpunkt der Fall komplett zu den Akten gelegt wird, teilte Ulbig nicht mit. Es könne derzeit nicht gesagt werden, wann und mit welchem Ergebnis die noch anhängigen Verfahren abgeschlossen werden.

 

Von Frank Döring