Ferien in der Mietwohnungen - Wie geht Leipzig mit Vermietung über AirBnb um?

Erstveröffentlicht: 
04.05.2016

In Berlin sind seit dem Wochenende nicht genehmigte Ferienwohnungen offiziell verboten. Über Internetportale wie Wimdu oder AirBnb konnten Privatleute bislang ihre Wohnungen zeitweise vermieten – dadurch wurde der Wohnraum in der Hauptstadt spürbar knapper. Auch Leipzig ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen. Leidet sächsische Metropole auch unter den illegalen Ferienwohnungen?

 

von Vanessa Kockegei, MDR AKTUELL

 

"Zentrale Traumwohnung, Straßenbahn um die Ecke, ideal zum Erholen und Ausspannen." So preist ein sogenannter Superhost, ein ausgezeichneter Gastgeber, seine Leipziger Ferienwohnung im Waldstraßenviertel an. Ganze 30 Bewertungen hat er in seinem Profil schon erhalten. Dazu gibt es attraktive, aussagekräftige Bilder.

 

Auf diesem Wege lassen sich Wohnungen über das Internetportal AirBnb unkompliziert und schnell vermieten. Das sei leicht verdientes Geld, sagt ein anderer Leipziger AirBnb-Nutzer: "Ich habe Air Bnb sowohl als Gast, als auch als Gastgeber benutzt. Es ist eine tolle Erfahrung, man trifft immer wieder neue Leute und es ist ne gute Einnahmequelle nebenbei und eine gute Alternative zu den Hotels, weil man meistens mehr Leistung für sein Geld bekommt." 

 

Rechtslage in Leipzig noch unklar


In Leipzig ist die Rechtslage im Bezug auf AirBnb-Unterkünfte noch unklar – anders als in Berlin. Dort endete zum 1. Mai eine zweijährige Übergangsfrist des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes. Dieses verbietet die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld anzubieten. Das Verbot ist für den AirBnb-Nutzer in Leipzig, nicht nachvollziehbar: "Das Verbot halte ich für sinnlos, wenn man bedenkt, dass in Berlin 17.500 Wohnungen auf diese Weise vermietet werden sollen, von ich glaube ein bis zwei Millionen Wohnungen, ist das weniger als ein Prozent. Ich denke, die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt sind wirklich gering."

 

Matthias Hasberg, Pressesprecher der Stadt Leipzig, sieht hingegen durchaus mögliche Probleme für den Wohnraum der Städte. In Leipzig allerdings sei die Lage auf dem Wohnungsmarkt bisher entspannt. Dafür spielten auch steuerliche Aspekte eine große Rolle: "Zugleich sehen wir natürlich, wenn jemand sagen wir mal eine Wohnung kauft oder anmietet und die dann über solche Portale tageweise weitervermietet. Damit kann man viel Geld verdienen. Da stellt sich schon irgendwann die steuerliche Frage. Wir schreiten da natürlich auch ein, da gibt es auch entsprechende Bescheide und die können schon mal vierstellig werden. Es ist nicht so, dass die Stadt da nichts tut." 

 

Überlassung an Dritte nicht zulässig


Auch der Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Vermietervereins Leipzig Franz-Ludwig Kopinski sieht in dem Berliner Gesetz eine gute Maßnahme. Rechtlich gebe es für gewöhnlich nämlich gar keine Grundlage für solche Weitervermietungen: "Da darf man sich auch nicht wundern, wenn die anderen Mieter sich irgendwann gestört fühlen, wegen der dauernden wechselnden Gäste, die in diese Wohnung ein- und ausziehen. Das ist was anderes als normaler Mietraum. Die Mieter dürfen das nicht machen, eine andere Überlassung an Dritte ist damit gar nicht zulässig. So steht es in 99,9 Prozent der Mietverträge auch so drin."

 

Pressesprecher Hasberg wünscht sich deshalb rechtliche Klarheit. Auch wenn man in Leipzig noch keine Probleme mit dem Wohnraum habe, könne sich das in der Zukunft durchaus ändern: "Die Kommune steht so ein bisschen alleine da. Man muss die Rechtslage erstmal eruieren und sichten. Das machen wir auch, da sind wir auch bei. Mit einer Landesverordnung wäre es aber deutlich einfacher." Von einem Zweckentfremdungsgesetz wie in Berlin sei man aber noch weit entfernt. In erster Linie freue man sich schließlich über Gäste aus aller Welt in Leipzig.