Bisher drei Strafbefehle wegen Verstößen bei Pegida-Demos

Die Polizei trennte linke Gegendemonstranten (vorne) und den Aufmarsch der „Pegida Dreiländereck“.
Erstveröffentlicht: 
16.04.2016

Feuerwerkskörper, Vermummung, Beleidigung, angeblicher Sprengstoffgürtel: Von den zwei Dutzend Anzeigen nach den Pegida-Demos in Weil am Rhein haben bislang drei Taten zu Strafen geführt.

 

Nach den Pegida-Demonstrationen, die vor dem Jahreswechsel Weil am Rhein an fünf Sonntagen in Atem gehalten und für viel Unruhe gesorgt haben, hat die Polizei wegen zwei Dutzend Straftaten ermittelt und ihre Untersuchungsberichte der Lörracher Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt. In drei Verfahren hat die Staatsanwaltschaft bislang eine Geldstrafe gefordert, zwei dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen.

 

Während der Kundgebungen, die zunächst am Berliner Platz geplant waren, später unter dem Dach der Pegida Dreiländereck erst auf dem Marktplatz und danach auf dem Weiler Rathausplatz stattfanden, hat es an den fünf Sonntagen vom 8. November bis 6. Dezember verschiedene Vorfälle gegeben, die die Polizei zu Ermittlungen veranlassten. So kam es etwa zu Verstößen gegen das Vermummungsverbot und gegen das Waffengesetz, es gab Anzeigen wegen Beleidigung von Polizisten, es kam zu Körperverletzungen und auch der unerlaubte Einsatz von Feuerwerkskörpern führte zu Ermittlungen.

Ein Demonstrant behauptete einen Sprengstoffgürtel zu tragen und die Versammlung in die Luft zu sprengen


Der krasseste bekannt gewordene Fall betrifft einen Teilnehmer der Pegida-Kundgebung, der bei einer Kontrolle durch die Polizei behauptete, einen Sprengstoffgürtel zu tragen und die Versammlung in die Luft sprengen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat zu den von der Polizei vorgelegten Anzeigen nun auf Anfrage mitgeteilt, dass bei ihr "bislang 20 Ermittlungsvorgänge gegen namentlich bekannte Beschuldigte anhängig geworden" seien.

In drei dieser Verfahren habe sie beim Amtsgericht Lörrach den Erlass von Strafbefehlen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz beantragt. Zwei Verfahren hiervon seien bereits rechtskräftig abgeschlossen. In diesen Fällen wurde, wie beantragt, jeweils eine Geldstrafe verhängt. Über die Höhe der Geldstrafen machte die Staatsanwaltschaft jedoch keine Angaben.

Für die Polizei ist es schwer, aus der Gruppe begangene Straftaten einem Täter zuzuordnen


Vier weitere Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, gegen das Versammlungsgesetz oder wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Schon die Polizei hatte nach den Demonstrationen angesichts der Forderungen, gewaltbereiten Demonstranten das Handwerk zu legen, darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig ist, aus der Gruppe begangene Straftaten einem Täter zuzuordnen.

Zwei weitere Verfahren hat die Staatsanwaltschaft an die zuständigen auswärtigen Staatsanwaltschaften abgegeben. In den übrigen sowie weiteren Verfahren gegen noch unbekannte Beschuldigte dauern die Ermittlungen noch an. Gegenstand dieser Verfahren seien Verstöße gegen das Waffengesetz oder das Versammlungsgesetz, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Beleidigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses, hieß es dazu.