Feuerwerkskörper, Vermummung, Beleidigung, angeblicher Sprengstoffgürtel: Von den zwei Dutzend Anzeigen nach den Pegida-Demos in Weil am Rhein haben bislang drei Taten zu Strafen geführt.
Nach den Pegida-Demonstrationen, die vor dem Jahreswechsel Weil am Rhein an fünf Sonntagen in Atem gehalten und für viel Unruhe gesorgt haben, hat die Polizei wegen zwei Dutzend Straftaten ermittelt und ihre Untersuchungsberichte der Lörracher Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt. In drei Verfahren hat die Staatsanwaltschaft bislang eine Geldstrafe gefordert, zwei dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Während der Kundgebungen, die zunächst am Berliner Platz geplant
waren, später unter dem Dach der Pegida Dreiländereck erst auf dem
Marktplatz und danach auf dem Weiler Rathausplatz stattfanden, hat es an
den fünf Sonntagen vom 8. November bis 6. Dezember verschiedene
Vorfälle gegeben, die die Polizei zu Ermittlungen veranlassten. So kam
es etwa zu Verstößen gegen das Vermummungsverbot und gegen das
Waffengesetz, es gab Anzeigen wegen Beleidigung von Polizisten, es kam
zu Körperverletzungen und auch der unerlaubte Einsatz von
Feuerwerkskörpern führte zu Ermittlungen.
Der krasseste bekannt gewordene Fall betrifft einen Teilnehmer der
Pegida-Kundgebung, der bei einer Kontrolle durch die Polizei behauptete,
einen Sprengstoffgürtel zu tragen und die Versammlung in die Luft
sprengen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat zu den von der Polizei
vorgelegten Anzeigen nun auf Anfrage mitgeteilt, dass bei ihr "bislang
20 Ermittlungsvorgänge gegen namentlich bekannte Beschuldigte anhängig
geworden" seien.
In drei dieser Verfahren habe sie beim Amtsgericht Lörrach den Erlass
von Strafbefehlen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz beantragt.
Zwei Verfahren hiervon seien bereits rechtskräftig abgeschlossen. In
diesen Fällen wurde, wie beantragt, jeweils eine Geldstrafe verhängt.
Über die Höhe der Geldstrafen machte die Staatsanwaltschaft jedoch keine
Angaben.
Vier weitere Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, gegen
das Versammlungsgesetz oder wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft
weiter mit, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Schon die
Polizei hatte nach den Demonstrationen angesichts der Forderungen,
gewaltbereiten Demonstranten das Handwerk zu legen, darauf hingewiesen,
dass es sehr schwierig ist, aus der Gruppe begangene Straftaten einem
Täter zuzuordnen.
Zwei weitere Verfahren hat die Staatsanwaltschaft an die zuständigen
auswärtigen Staatsanwaltschaften abgegeben. In den übrigen sowie
weiteren Verfahren gegen noch unbekannte Beschuldigte dauern die
Ermittlungen noch an. Gegenstand dieser Verfahren seien Verstöße gegen
das Waffengesetz oder das Versammlungsgesetz, Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von Straftaten, Beleidigung und Erregung
öffentlichen Ärgernisses, hieß es dazu.