Von Storch postet Namen und Bild des Tortenwerfers auf Facebook: Auf den Pranger folgen Morddrohungen

Hier wurde Beatrix von Storch „getortet“.

Beatrix von Storch hat ihren mutmaßlichen Tortenwerfer mit Bild und vollem Namen am Sonntagabend an den Facebook-Pranger gestellt. Damit verstößt von Storch wohl nicht nur gegen den guten Geschmack einer Torte: Sie verletze auch die Persönlichkeitsrechte des Aktivisten vom „Peng!“-Kollektiv, so der Medienanwalt Ansgar Koreng gegenüber netzpolitik.org.

Der Aktivist bekommt seitdem zahlreiche Gewalt- und Mordrohungen und hat Anzeige bei der Staatswaltschaft erstattet. Er verlangt nach eigener Aussage auch eine Unterlassungserklärung von Frau von Storch. Nach Auskunft von Koreng stehen die Chancen hierfür gut.

 

„Der tortale Krieg“

Die Torte im menschlichen Antlitz sei einer der bedeutendsten Einfälle des internationalen Humors, sprach schon Loriot. Mit eben diesem Einfall haben am Sonntag zwei Aktivisten des „Peng!“-Kollektivs die Bundesprogrammkommission der AfD besucht. Zwei Tortenböden, vier Mal Sprühsahne und ein Hotelzimmer haben die Aktivisten noch gebraucht, bis die erste Torte von Storch im Gesicht trifft, begleitet von einem „Happy Birthday“. Der stellvertretende AfD-Sprecher Albrecht Glaser kann eine zweite Torte noch mit dem Arm abwehren. Der tortenwerfende Aktivist muss sich wegen Beleidigung verantworten und erklärt auf einer Aktionsseite:

Kein Aktivist will einen Politiker torten. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Sahnetorten. Und derzeit ist der Gebrauch von Torten das moralische Gebot der Stunde. Der Tortenwurf ist letztes Mittel am Grenzbaum zur Unmenschlichkeit und dringlichster Ausdruck direkter Demokratie.

Reaktionen, nicht nur der Getorteten

Von Storch kommentiert den Tortenwurf auf Facebook: „Wer keine Argumente hat, der zündet Autos an. Oder schmeißt mir Torten ins Gesicht.“ In ihrem Beitrag lädt sie auch ein Bild vom Aktivisten P. hoch und nennt dabei seinen vollen Namen (weitere Reaktionen bei Metronaut).

Zum einen dürfte dies das Namensrecht sowie das Recht am eigenen Bild des Aktivisten (§ 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz) verletzen. Nach Auskunft Korengs habe sich der Aktivist durch den Tortenwurf zwar in die Öffentlichkeit begegeben, was ihn zum Ziel der Berichterstattung macht. Eine identifizierende Berichterstattung sei jedoch unzulässig, wenn ihr eine Prangerwirkung zukommt. Dies dürfte hier der Fall sein. Damit von Storch auch das Bild und P.s Namen von ihrer Facebook-Seite löscht, hat der Aktivist nach eigenen Angaben inzwischen eine Unterlassungserklärung gefordert. Mit guten Aussichten auf Erfolg, so Koreng.


 

Zum anderen lassen sich mit dem Namen weitere Details herausfinden: Gestern Abend schreibt ein Unbekannter P.s Adresse sowie Telefonnummer unter das Bild. Inzwischen sind diese Kommentare nicht mehr zu sehen. Unklar ist, ob sie von Storch oder von Zuckerberg gelöscht wurden. Was bleibt, sind Foto und Name des Aktivisten auf von Storchs Facebook-Seite – und die vielen Gewalt- und Morddrohungen, die P. nun erreichen. Am Telefon werde von Hinrichtung gesprochen, auch nationalsozialistische Ausrufe muss er sich anhören sowie massenhaft per SMS und Mail lesen.


 

P. hat bei der Staatsanwaltschaft inzwischen Anzeige gegen die Urheber der Morddrohungen erstattet und kommentiert das Geschehen:

Torten haben immer auch etwas Demaskierendes: Man wirft eine kleine Torte auf die AfD und Morddrohungen kommen raus.

Medienanwalt Koreng dazu:

Ein Gewaltaufruf ist mit von Storchs Veröffentlichung nicht verbunden. Es mag aber sein, dass die Autorin in die Haftung für derartige Aufrufe durch Dritte gerät, wenn sie sie kennt und nicht dagegen einschreitet.

Eine Presseanfrage hierzu ließ von Storch bis zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet. Wir wollten wissen, wie sie es mit den Persönlichkeitsrechten des Aktivisten P. hält und, ob von Storch die Gewaltandrohungen gegenüber P. auf ihrer Facebook-Seite nicht löschen möchte. Wir warten noch auf eine Rückmeldung.