Sachsen Zentrale Polizei-Beschwerdestelle nimmt Arbeit auf

Erstveröffentlicht: 
05.01.2016

Die neue zentrale Beschwerdestelle bei der sächsischen Polizei hat am Dienstag ihre Arbeit aufgenommen. Die Serviceeinrichtung soll Kritik und Beschwerden, aber auch Anregungen und Hinweise zur Polizeiarbeit aufnehmen und bearbeiten. Am ersten Tag haben sich nach Angaben des Innenminsiteriums mehr als 30 Bürger an die Stelle gewandt. Es sei um konkrete Anliegen, aber auch um allgemeine Anfragen zur Polizeiarbeit gegangen.

 

An die Beschwerdestelle können sich nicht nur Bürger, sondern auch Polizeibeamte selbst mit ihren Anliegen melden. Innenminister Markus Ulbig hofft, dass die Beschwerdestelle zu mehr gegenseitigem Verständnis und mehr Vertrauen beider Seiten zueienander beiträgt. Außerdem würden die Informationen zur Polizeiarbeit so auch direkt zur Staatsregierung gelangen. Die Einrichtung der Beschwerdestelle ist ein Vorhaben, dass die sächsischen Regierungsparteien CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

 

Durch die Beschwerdestelle soll das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und den Einwohnern in Sachsen weiter gestärkt werden. Die Arbeit der Polizei wird dadurch noch transparenter. Außerdem können in Zukunft Optimierungspotentiale besser erkannt und schneller umgesetzt werden.

Markus Ulbig, Innenminister von Sachsen

 

Zum Start ist die zentrale Beschwerdestelle in Dresden zunächst mit vier Mitarbeitern besetzt. Sie sind per Mail, Fax und Telefon erreichbar. Die eingehenden Anliegen werden von ihnen geprüft und schriftlich beantwortet. Bei der Bearbeitung sollen auch die betroffenden Polizeidienststellen einbezogen werden. 

 

Kritik von Linkspartei


Die Linke als größte Oppositionspartei in Sachsen lehnt die Beschwerdestelle ab. Innenexperte Enrico Stange sagte, sie sei "nicht mehr und nicht weniger als ein Placebo". Er meinte, eine solche Einrichtung dürfe auch nicht beim Dienstherren angesiedelt werden, sondern müsse unabhängig sein. Weiterhin benötige sie Auskunfts- und Prüfrechte, um gegen den Verdacht erhaben zu sein, unter dem Einfluss der Regierung oder Polizeiführung zu stehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die sächsische Linke schon 2012 vorgelegt.