Die neu belebte sächsische Wachpolizei

Erstveröffentlicht: 
04.01.2016

Quasi im Schweinsgalopp hat die sächsische Regierung im Jahr 2015 die Wiedereinführung der Wachpolizei auf den Weg gebracht. Gerade die um sich greifenden fremdenfeindlichen Demonstrationen und zunehmende Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte hatten gezeigt, dass Sachsens Polizei am Limit ist und dringend Unterstützung braucht. Nur die Opposition zweifelt am Sinn der Wachpolizei. Ach ja, Bewerber braucht man dafür ja auch noch.

 

Deswegen startet das Staatsministerium des Innern am Dienstag, 5. Januar, mit der Unterstützung des Unternehmens JCDecaux eine Werbekampagne zur Wachpolizei. Vom 5. bis 11. Januar werden 205 Plakatflächen in Dresden unter dem Motto „Wachpolizei – Die Berufschance für alle, die Berufung suchen“ auf das Auswahlverfahren für die Wachpolizei hinweisen. Zunächst soll es im Freistaat Sachsen 550 Wachpolizisten geben. Die Einstellung der ersten 50 erfolgt zum 1. Februar 2016. Daran schließt sich die dreimonatige Ausbildung an. Bewerbungen sind möglich unter http://www.polizei.sachsen.de/de/wachpolizei.htm und http://www.verdaechtig-gute-jobs.de/wachpolizei.

 

Die Wachpolizisten sollen die Polizei insbesondere beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen und entlasten. Bisher sind bereits mehr als 500 Bewerbungen beim Auswahlteam der Polizei Sachsen eingegangen, rund 20 Prozent davon von Frauen.

 

Die ersten Weichen gestellt wurden im Landtag schon am 6. November mit der Anhörung des Gesetzes über das Sächsische Wachpolizeidienstgesetz.

 

„Damit ist ein weiterer Schritt getan, die personelle Situation der Polizei zu verbessern. Mit der von SPD und CDU beschlossenen Einführung einer Wachpolizei werden 550 neue Stellen geschaffen, die die Polizei bei der Ausübung ihrer Arbeit unterstützen sollen. Nach einer verkürzten Ausbildungszeit von etwa einem Vierteljahr, kann die Wachpolizei einfache Arbeiten wie den Objektschutz übernehmen“, sagte damals der Leipziger Landtagsabgeordnete Holger Mann (SPD). „In Richtung der Kritik aus Reihen der Opposition mahnt Mann: „Es reicht eben nicht, nur die zu dünne Personaldecke und hohen Krankenstand zu kritisieren. Wir haben mit der Wachpolizei eine kurzfristige Maßnahme auf den Weg gebracht, um die Belastungssituation bei der Polizei zu entspannen.“

 

Es war die SPD, die das Thema Personalnotstand bei der Polizei mit in den Koalitionsvertrag gebracht hat. Und der wird mit der Wachpolizei und stärkeren Ausbildungsjahrgängen noch lange nicht behoben.

 

„Klar ist aber auch, dass davon die Landespolizei erst in drei Jahren profitieren wird, wenn Auswahl und Ausbildung der Beamten beendet ist. So lange können wir angesichts der hohen Anzahl von Überstunden, aber auch eines extrem hohen Krankenstandes von teilweise über 20 Prozent nicht warten“, sagte Holger Mann und wies darauf hin, dass neben den aktuellen Mehrbelastungen, vor allem aufgrund neonazistischer und rassistischer Demonstrationen von Legida und OfD in Leipzig, der Personalabbau unter Innenminister Markus Ulbig (CDU) und seinen Vorgängern eine maßgebliche Ursache der Überlastung ist: „So wurden in den zurückliegenden Jahren über 1.400 Polizeistellen abgebaut und 31 von 72 Polizeirevieren in Sachsen geschlossen.“

 

Natürlich fragt man sich, warum die SPD in den Koalitionsverhandlungen dann nicht das Amt des Innenministers für sich beansprucht hat. Denn nicht nur mit der Personalsituation bei der Polizei sind die Genossen unzufrieden. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordere schon seit Monaten eine Verbesserung der personellen Situation bei Sachsens Polizei, teilte Holger Mann mit. Um neonazistische Straftäter konsequent verfolgen und verurteilen zu können, brauche es außerdem zusätzliche Staatsanwälte und Richter sowie eine Sondereinheit „Hass im Internet“. Die Vorschläge der SPD-Fraktion dazu liegen mit dem Forderungskatalog „Sachsen. Sicher. Menschlich“ vom 5. August 2015 auf dem Tisch.

 

Die Kritik der Grünen im November:


Den Sinn einer Wachpolizei, die ja vor allem Aufgaben im Objektschutz übernehmen soll, hinterfragte dann am 11. November der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann.

 

„Lediglich 28 Polizisten sind laut Innenministerium in Sachsen überhaupt für Objektschutzaufgaben eingeteilt“, erläutert Lippmann die Ergebnisse einer Anfrage zum Thema an die Staatsregierung. „Dazu kommt lediglich noch der Objektschutz für Landtag, Staatskanzlei und US-Konsulat. Die Annahme, dass eine erhebliche Anzahl von Polizeivollzugsbeamten im Objektschutz tätig sind, die durch die Wachpolizei für andere Aufgaben freigelenkt werden könnten, erweist sich als pure Illusion. Die behauptete große Entlastung der Polizei zerplatzt vor dem Hintergrund der realen Zahlen wie eine Seifenblase.“

 

Aber was sollen die neuen Wachpolizisten dann eigentlich bewachen?

 

„Meine Befürchtungen, dass die Wachaufgaben sich vor allem auf den Schutz von Flüchtlingsunterkünften beziehen, sehe ich nach dieser Antwort leider bestätigt“, so Lippmann. „Gerade in diesem Bereich ist es aber mehr als riskant, auf unzureichend ausgebildete Wachpolizisten zu setzen. Unabhängig davon lehnen wir die Übertragung des Gewaltmonopols auf Personen mit so geringen Kenntnissen des Polizeirechts und so wenig Erfahrung im Umgang mit den Zwangsmitteln der Polizei ab. Wer in Sachsen Waffen gegen Menschen einsetzen darf, darf nicht in einem Schnellkurs von drei Monaten ausgebildet werden.“

 

Die Debatte am 16. Dezember im Landtag


Auf seiner Sitzung am 16. Dezember beschloss dann der Sächsische Landtag die Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes. Die Wachpolizei kann ab Anfang 2016 aufgebaut werden.

 

„Mit der befristeten Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes schafft die Koalition die Voraussetzungen für eine kurzfristige Entlastung der sächsischen Polizei herbei“, hob Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, die befristete Rolle der Wachpolizei hervor. Die insgesamt 550 Angehörigen der Wachpolizei, eingestellt für zwei Jahre in der Entgeldstufe 6, sollen die Polizeivollzugsbeamten beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen.

 

„Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung der sächsischen Polizei haben sich im vergangenen Jahr deutlich erweitert. Neben einer Vielzahl von Einsätzen im grenznahen Raum und der Absicherung einer gestiegenen Anzahl von Demonstrationen fordern die Gewährleistung der Sicherheit vor, in und um Asylunterkünfte sowie der Vollzug des Asylrechts unsere Polizeibeamten in besonderem Maße“, so Hartmann. Der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion sieht in der Wachpolizei auch einen Baustein in der Nachwuchsgewinnung für Sachsens Polizei: „Wer sich innerhalb der zwei Jahre im Wachpolizeidienst bewährt, wird gute Chancen haben, sich weiterzuqualifizieren und als Beamter in den Mittleren Polizeivollzugsdienst übernommen zu werden.“

Unabhängig davon müsse nach dem vorgelegten Evaluationsbericht zum Personalstand der sächsischen Polizei womöglich bereits im kommenden Jahr der Einstellungskorridor von derzeit 400 auf 550 Polizeianwärter erhöht werden. Ziel werde es sein, den Personalstand der Polizei von 13.000 auf 14.000 Stellen anzuheben. Denn wie die 2015 eingesetzte Evaluationskommission feststellte: Der sächsischen Polizei fehlen schon jetzt 1.000 Leute. Und jedes Jahr verschwindet eine ganze Hundertschaft aus der Statistik.

 

Die Kritik von Linken am 16. Dezember


„Um es noch mal deutlich zu sagen: Die Zunahme von Demonstrationen, Auseinandersetzungen bei Fußballspielen und der Einsätze rund um Asylunterkünfte sind nicht die Ursache für den Polizeinotstand. Sie lässt diesen aber deutlicher und eher zutage treten. Auch ohne diese spezielle Situation wären wir mit der vollständigen Umsetzung des geplanten Personalabbaus von gut 2.600 Beamten und Beschäftigten in dasselbe Dilemma gekommen. Und stellen Sie sich vor, dass dieser Stellenabbau erstens noch immer nicht gestoppt ist – es gibt keine haushalterische Grundlage – und zweitens also weiter läuft. Eine irrsinnige Situation, in die uns aktive (passive) Politik der letzten Jahre und der Gegenwart führt“, sagte Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag.

 

Und, hat Innenminister Markus Ulbig nun den Personalabbau gestoppt?


Hat er nicht, stellte Stange fest: „In der Konsequenz und zwei Tage nach Übergabe des Evaluierungsberichts der Polizei-Fachkommission liegt heute kein Gesetz für einen Nachtragshaushalt mit Streichung von ausgebrachten KW-Stellen und einer Ausweitung des Einstellungskorridors auf dem Tisch und dem Hohen Hause zur Abstimmung vor, sondern eine halbseidene, mit großen Problemen behaftete ‚Notlösung für ein paar Jahre‘. Also keine Lust, Geld in die Hand zu nehmen, sondern gefahrengeneigte Billiglösung. – Die Staatsregierung versucht, die Notlage mit der Einführung einer sogenannten Wachpolizei auszusitzen. Bei der Wachpolizei handelt es sich um deutlich schlechter bezahlte und befristet angestellte Personen, die ca. 1.400 Euro im Monat netto bekommen (Entgeltgruppe E 5, Stufe 1), die gerade einmal 12 Wochen ausgebildet werden und die ’nur Fesseln und Reizstoffe sowie als Waffen nur Schlagstock und Pistole‘ (§4 SächsWachdienstG) zur Verfügung haben. Dies sind alles Umstände, die nicht geeignet erscheinen, zukünftige Wachpolizisten im hochsensiblen Bereich der Sicherung von Asylunterkünften einzusetzen.“

 

Darüber hinaus scheine die Anzahl der geplanten 550 Wachpolizisten auch noch nicht einmal ausreichend zu sein, um die vorgesehenen 23 Erstaufnahmeeinrichtungen abzusichern.

 

Stange: „Wie Erik Berger, Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetz darlegte, benötigte man hierfür mindestens 642 Wachpolizisten (S.3). Also wird noch massiv gespart. Dazu passt auch der Umstand, dass es noch nicht einmal genügend Uniformen und Pistolen für die Wachpolizisten gibt, so müssen diese mit den ausgemusterten Altbeständen der regulären Polizei vorlieb nehmen.“

 

Auch verfassungsrechtlich sei das „Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst“ hochgradig bedenklich.


Enrico Stange: „Mit dem Wachpolizeigesetz werden nicht verbeamteten Personen die Befugnisse gegeben, unter Einsatz von Waffen in das Recht der körperlichen Unversehrtheit einzugreifen. Aufgrund der Eingriffstiefe in die Grundrechte sollte dies nur verbeamteten Personen zustehen und nicht befristet Angestellten nach 12-wöchiger Ausbildung. – Ich will es Ihnen plastisch machen, weshalb ich persönlich nicht nur große Bauchschmerzen bei dieser Frage habe: Nach einer Kurzzeitausbildung wollen Sie erstens Wachpolizisten zur Personenbewachung, also auch bei Gewahrsamsnahmen einsetzen im Beisein eines Vollzugsbeamten. Auch das wurde bei der Anhörung zum Gesetz deutlich in Zweifel gezogen. Zweitens aber wollen Sie Wachpolizisten zur Objektbewachung einsetzen. Hier ausdrücklich nicht im Beisein eines Vollzugsbeamten, also auch allein. Jetzt verdeutlichen wir uns, was alles Objektschutz sein kann und in welcher Zeit wir leben.

 

Wachpolizisten, die notdürftig ausgebildet wurden, kaum gefestigt gelten dürfen hinsichtlich Deeskalationstrainings etc. stehen in vielleicht bedrohlicher und eskalativer Situation zwischen einem rasenden Mob vorn und einer EAE  mit mehreren hundert mittlerweile aufgebrachten Flüchtlingen und Asylsuchenden. Und der rasende Mob drängt auf die Unterbringungseinrichtung zu. Steine und Böller werden geworfen. – Was werden in ihrer hohen Not diese Bediensteten des Wachpolizeidienstes mit 1.450 Euro netto wohl tun? Sie werden sich ob der fehlenden Ausbildung nicht erinnern können, wie sie sich in solchen Situationen deeskalierend verhalten sollen. Sie werden wegen der fehlenden Ausbildung kaum bis keine interkulturelle Kompetenz aufgebaut haben können, um mit der angesichts der Bedrohung außerhalb der Unterkunft aufgebrachten Stimmung in ihrem Rücken, also in der EAE, umgehen zu können, und der rasende Mob rückt näher. Was werden diese Wachpolizisten in höchster Not tun?“

 

Zumindest Stange war es bei dem Thema mulmig: „Wenn die ersten Schüsse aus einer Dienstwaffe eines Wachpolizisten abgefeuert wurden und nicht nur dieser Wachpolizist in erhebliche juristische Probleme gerät, werden Sie merken, welchen Wahnsinn sie angesichts der aktuellen und sich weiter verschärfenden Situation in diesem Land heute beschlossen haben.“

 

Zudem bleibe fraglich, ob sie die 550 Wachpolizisten überhaupt bekommen. Geplant sei ja, diese aus dem Bewerberpool zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 1 zu nehmen, die bei der diesjährigen Einstellung nicht berücksichtigt wurden oder die die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben.

 

„Und Sie glauben allen Ernstes, dass bei der gegenwärtigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt, dass diese Bewerber jetzt arbeitslos sind und nur auf einen Brief der sächsischen Polizei warten?“, fragte der Landtagsabgeordnete der Linken. „Um die Polizei aus der Misere zu führen, sind andere Maßnahmen erfolgversprechender: Festlegung der Zielpersonalstärke für Beamte und tarifbeschäftigte im Polizeidienst in Sachsen von mindestens 15.000 Beschäftigten im Ergebnis der Evaluierung durch die Fachkommission. Denn die vorgeschlagenen zusätzlichen 1.000 Stellen schaffen nicht einmal den nötigen Ersatz für die bereits weggefallenen Stellen aus der von CDU und SPD in der vorangegangenen Koalition beschlossenen Reform. – Sofortige Anhebung des Einstellungskorridors auf 600 Anwärter und perspektivisch auf 800 ab 2017, um zügig die nötige Personalstärke zu erreichen.“

 

Kritik des sicherheitspolitischen Sprechers der Grünen


Auch Valentin Lippmann, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen, sieht mit der Schaffung der Wachpolizei mehr Probleme als Lösungen.

 

„Denn worüber reden wir heute? Wir reden darüber, dass die Koalition in der Suche nach dem letzten Strohhalm, um das selbst verschuldete Fiasko bei der Personalausstattung der Polizei zu korrigieren, eilends alte Gesetze wälzte und die Wachpolizei aus den Tiefen heraufzog. Liebe Koalition, hätten Sie den Gesetzentwurf doch lieber in der Mottenkiste der Geschichte gelassen, als ihn nun den Sachsen als Heilsbringer in der aktuellen Sicherheitskrise zu verkaufen. – Wir werden den Gesetzentwurf zur Wachpolizei ablehnen – aus grundsätzlichen Erwägungen und aufgrund der Vielzahl ungeklärter rechtlicher Fragen bei diesem Gesetzentwurf.“

 

Denn die Wachpolizei bindet sogar Reserven: „Dass der Rektor der Polizeifachhochschule in der Anhörung ausführte, dass aufgrund der schnellen Ausbildung der Wachpolizei an der Weiterbildung bei anderen Polizeibeamten gespart werden muss, zeigt, dass die Wachpolizei mehr Probleme schafft, als sie löst. – Und zum Thema Sicherheit: Die Wachpolizei wird nicht mehr Sicherheit bringen. Vielmehr sind schlecht ausgebildete Wachpolizisten mit entsprechender Bewaffnung nichts weiter als ein weiteres personifiziertes Sicherheitsrisiko auf zwei Beinen.“

 

Und welche Vorschläge legte die Opposition auf den Tisch?


Valentin Lippmann: „1. Wir haben hier schon mehrfach Alternativen dargestellt und hätten Sie auf die Opposition zuletzt beim Haushalt gehört, wäre ein Teil des Problems weit kleiner ausgefallen, weil wir den Stellenabbau schon längst gestoppt hätten. 2. Kümmern Sie sich erst einmal um den eigenen Laden in Form der Staatsregierung. Offenbar hat man dort in Anbetracht dieses glorreichen Vorschlages der Koalition das Arbeiten eingestellt. Oder wie sonst soll ich es mir erklären, dass der Innenminister zwar im Oktober den sofortigen Stopp des Stellenabbaus bei der Polizei verkündet hat, bis heute aber keine entsprechende Vorlage zur Aufhebung von kw-Vermerken dieses Haus erreicht hat, und Herr Ulbig zähneknirschend zugeben musste, dass die Willensbildung in der Staatsregierung dazu noch nicht abgeschlossen ist.“

 

Sein Fazit in der Landtagsrede: „Sie führen die Bevölkerung an der Nase herum und das ist bei der Wachpolizei nicht anders. Sie werden auch mit einem Heer an Hilfspolizisten die Versprechen nicht einlösen können, die Sie der Bevölkerung geben. Schon alleine deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.“

 

Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann „‚Durch Polizei bewachte Liegenschaften'“. (Drs 6/2786)

 

„Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst“ Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. (Drs 6/2782)