Neonazis dürfen nicht mit Fackeln durch Dortmund ziehen

Erstveröffentlicht: 
30.12.2015

Dortmund/Gelsenkirchen.  Neonazis klagten gegen das Verbot der Polizei, mit Fackeln vor einem Flüchtlingheim zu demonstrieren. Nun unterlagen sie vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch einen Auflagenbescheid der Polizei Dortmund bestätigt, wonach es Neonazis verboten ist, mit einem Fackelzug gegen ein Flüchtlingsheim in Dortmund-Mengede zu demonstrieren. Die Rechten hatten gegen das Verbot geklagt.

 

Die Polizei hatte die Auflagen unter Verweis auf die gestiegene Zahl von Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, darunter auch Brandanschläge auf Asylbewerberheime, erteilt. Fackeln waren somit untersagt. Die Polizei argumentierte, der Einsatz von Fackeln schaffe "ein Klima der Gewaltdemonstration und potentiellen Gewaltbereitschaft gegen Flüchtlinge und Zuwanderer". Wieder einmal würden "Riten und Symbole des nationalsozialistischen Terrorregimes genutzt, um Asylsuchende in Angst und Schrecken zu versetzen", so Polizeipräsident Gregor Lange.

Die Neonazis hatten gegen das Verbot geklagt. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützte die Argumentation der Polizei. Unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Lage wirke die Verwendung von Fackeln im besonderen Maße bedrohlich und einschüchternd.