Gericht urteilt über selbst ernannte Polizisten

Erstveröffentlicht: 
14.12.2015

Meissen. Vor gut drei Jahren machte das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ Schlagzeilen. Bis zu 20 selbst ernannte Ordnungshüter sollen Ende November 2012 im Örtchen Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher in ihre Gewalt gebracht haben, der Geld eintreiben wollte. Die vom Schuldner herbeigerufenen Möchtegernpolizisten nannten es den Vorwürfen zufolge „Festnahme“, erst die echte Polizei konnte den Staatsdiener befreien. Morgen stehen die ersten fünf mutmaßlichen DPHW-Mitglieder in Meißen vor Gericht.

 

Die vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 41 und 60 Jahren müssen sich wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Gegen drei von ihnen wird wegen Beihilfe verhandelt. Ursprünglich lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden auch auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.

 

Die politische Orientierung des DPHW ist nicht ganz klar. Schnell war nach der „Festnahme“ des Gerichtsvollziehers von Reichsbürgern die Rede, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und die Staatsmacht nicht anerkennen. Mit dem erklärten Ziel, die Polizei zu unterstützen, passe dies aber nicht zusammen, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Fest stehe aber „der streng hierarchische Aufbau vom Chef des Generalstabs bis zum einfachen Hilfswilligen“. Für den Prozess wurden strenge Sicherheitsauflagen festgelegt. Martin Fischer