Es ist, als würde Dir jemand in den Kopf schießen

Erstveröffentlicht: 
29.08.2015

Pop-Star Xavier Naidoo will uns verklagen - und bedroht damit die Presse- und Meinungsfreiheit massiv. Es gibt Dinge, die gibt es gar nicht – könnte man meinen. Es gibt sie aber doch. Aktuell haben uns Anwälte von Pop-Star Xavier Naidoo abgemahnt, weil wir über einen gerichtlichen Vergleich angeblich “falsch” berichtet haben. Den Anlass könnte man als “absurd” betrachten – er ist aber todernst. Die Angelegenheit ist mehr als brisant, sie kann existenzvernichtend werden. Deswegen bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Lesen Sie unseren Text, teilen Sie ihn, debattieren Sie mit anderen darüber.

 

In den meisten Ländern der Welt gibt es keinen ordentlichen Journalismus und wenn es doch kritische Journalisten gibt, werden diese drangsaliert, verfolgt, bedroht, verschleppt und gar nicht selten wird ihnen tödlich in den Kopf geschossen.

 

In Deutschland überleben Journalisten in der Regel, aber “es ist, als würde Dir jemand eine Kugel in den Kopf schießen”, gibt es auch hier. Viele Verleger und Chefredakteure diktieren ihren Journalisten, was sie wie zu berichten haben – wer dagegen verstößt, kriegt Ärger oder wird entlassen. Die meisten akzeptieren die so genannte “Schere im Kopf”, man braucht das Auskommen, für sich und die Familie.

 

Durchgeladene Gedankentöterknarre im Anschlag

 

“Schere im Kopf” klingt wie Bastelstunde. Ich sage, es ist wie ein Kopfschuss, der jeden weiteren kritischen Gedanken nicht “ausschneiden”, sondern auslöschen soll. Und diese Bedrohung wird immer massiver. Zunehmend durch Prominente wie auch Unternehmen, die Journalisten abmahnen lassen.

 

Einer, der die Gedankentöterknarre aktuell mit “Dum-Dum-Geschossen” durchgeladen hat, ist Xavier Naidoo. Paradoxerweise jemand, der für sich selbst als “kämpferischer Systemkritiker” die “Meinungs- und Kunstfreiheit” einfordert, nach der er als “kritischer Mensch” auch “nicht-massentaugliche” Äußerungen von sich geben will.

 

Einem Journalisten und der Amadeu Antonio Stiftung, die sich im Kampf gegen Rechts engagieren, wollte er umgekehrt Aussagen über sich verbieten lassen, die ihm nicht gefallen.

 

Während Herr Naidoo irgendwelche “Wahrheiten” als “Künstler” in die Welt setzt, streiten seine Anwälte über kleinste Details, die ein Journalist in einem Artikel über Herrn Naidoo behauptet. Heraus kommt vor Gericht ein Vergleich.

 

Konjunktivisches Detail

 

Ein anderer Journalist zieht den Schluss, dass Herr Naidoo sich “weitgehend durchgesetzt hat”, weil der kritische Journalist und die Amadeu Antonio Stiftung sich auf einen Vergleich eingelassen haben, bis auf ein kleines, konjunktivisches Detail:

 

 In dem Vergleich erklärte sich die Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen bereit. Überdies wurde klargestellt, dass die Amadeu Antonio Stiftung nicht Xavier Naidoo persönlich als Antisemiten darstellen wollte, dass die Stiftung aber weiter die Auffassung vertritt, dass Zeilen aus Naidoos Liedtext „Raus aus dem Reichstag“ als antisemitisch interpretiert werden könnten.

 

Man “könnte” also. Oder andere könnten das. Dazu später mehr.

 

Der Rheinneckarblog.de berichtet über den Vergleich und veröffentlicht auf seiner Seite die “öffentliche Information” der Amadeu Antonio Stiftung vom 20. August nach diversen Recherchen am 21. August um 17:23 Uhr. Merken Sie sich Datum und Uhrzeit.

 

Am 21. August telefoniere ich gegen 14 Uhr mit Mitarbeitern der Stiftung. Ich erhalte keinen Hinweis, dass die Mitteilung verändert werden könnte. Um 15:23 Uhr stelle ich den Text fertig. Ich klicke auf “Beitrag planen”, meine Software schlägt mir 15:23 Uhr vor, aus der 15 mache ich eine 17 und um 17:23 Uhr wird der Text online gehen, damit für den Abend ein neues Angebot für die Leser veröffentlicht ist.

 

Naidoos Anwälte nehmen Einfluss

 

Was ich nicht wissen kann: Die Anwaltschaft von Xavier Naidoo interveniert gegen die Erstveröffentlichung der Stiftung zum Vergleich. Um 15:42 Uhr steht ein an einer Stelle veränderter Text auf der Seite der Stiftung. Dieser erscheint jetzt wie oben auszugsweise beschrieben. Im Kern ist die Aussage zur ersten Fassung, die einen Tag vorher am 20. August online gegangen war, fast gleich. Neu ist, dass die Stiftung Herrn Naidoo nicht persönlich als “Antisemiten darstellen wollte” und neu ist der Konjunktiv, dass “Zeilen aus dem Lied “Raus aus dem Reichstag” antisemitisch interpretieren werden könnten”. Vorher stand da ein Indikativ von “dürfen”. Leider können wir die erste Fassung auf Anraten unseres Anwalts nicht mehr verwenden, denn dazu gibt es ja einen juristischen Vergleich.

 

Von dieser “Detailänderung” bekomme ich zunächst nichts mit. Warum auch – eine Änderung war für mich nicht zu erwarten. Schließlich geht es hier um eine Stellungnahme und nicht um eine “unsichere” Lage wie beispielsweise einen Unfall und die Zahl von Opfern, die noch unklar ist und sich ständig verändern kann.

 

Mein geplanter Text geht rund 1,5 Stunden nach der “neuen Information” der Stiftung wie vorgeplant online. In der Nacht, 22. August, 01:09 Uhr, also nur acht Stunden später, erreicht meine Redaktion eine 12-seitige Abmahnung durch die Anwälte von Xavier Naidoo.

 

Möglicherweise hat Xavier Naidoo um 17:23 Uhr persönlich sofort unseren Artikel gelesen, möglicherweise seine Anwälte, möglicherweise andere Personen, die den Text dann an Herrn Naidoo oder sonstwen gemeldet haben.

 

Wahrscheinlicher ist irgendwann später. Tatsache ist, dass der oder die Anwälte noch Freitagabend bis in die Nacht sofort die Abmahnung erstellt haben – das macht man nicht in fünf Minuten. Tatsache ist auch, dass Herr Naidoo die Vollmacht für die anwaltliche Vertretung noch am Freitagabend unterschrieben hat.

 

Und Tatsache ist, dass uns in der Nacht von Freitag auf Samstag um 01:09 Uhr das Schreiben zugesandt worden ist – mit Frist, Samstag, 15 Uhr. Bis dahin sollten wir den Text löschen, die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die 1,7-Gebühr des Anwalts auf den selbst gesetzten Streitwert von 30.000 Euro akzeptieren, also rund 1.800 Euro.

 

Tatsache ist auch, dass der Anwalt von Herrn Naidoo ganz genau weiß, dass wir “richtig” zitiert haben – nämlich die erste Fassung der Information der Stiftung zum Vergleich. Tatsache ist auch, dass uns der Anwalt von Herrn Naidoo wörtlich schreibt:

 

In dem als Anlage 2 beigefügtem Beitrag zitieren Sie in wörtlicher Rede eine “angebliche” Information der Amadeu Antonio Stiftung. Dieses Zitat ist jedoch vollständig unzutreffend und falsch. Den inhaltlich substantiell abweichenden Text der über die Stiftung abrufbaren Mitteilung überreichen wir als Anlage 3.

 

Übersetzt: Der Anwalt bezeichnet unsere Darstellung als “angeblich” und “falsch”, obwohl er weiß, dass wir richtig zitiert haben – nur eben die erste Fassung, die durch seine Intervention zu einer zweiten Fassung wurde, was sich innerhalb weniger Stunden verändert hat. Wieso unterstellt uns der Anwalt, wir würden “falsch” berichten? Weil er einen Grund sucht, um uns abzumahnen.

 

Dramatische Folgen

 

Folgen: Mal angenommen, der Anwalt würde mit so etwas durchkommen – was bedeutete das für eine zeitnahe Berichterstattung? Dass alle Journalisten Wochen oder Monate zuwarten, ob sich Mitteilungen noch in Details “verändern”, täglich oder stündlich prüfen, ob sich Absätze, Sätze, Worte verändert haben, um ja nicht von Pop-Star-Anwälten für “falsche Zitate” verklagt zu werden, wobei klar ist, dass das Zitat “dokumentarisch” richtig war, es aber anhand von Veränderungen, von denen man nichts weiß, “aktuell” nicht mehr ist? Müssten alle Texte, die vor einer Änderung erschienen sind, im Nachhinein angepasst werden und zwar bevor die Abmahnung eingeht?

 

Geht es noch absurder? Damit ist Journalismus tot und taugt höchstens noch als archivarische Geschichtsschreiberei, nicht mehr aber zu aktueller Information der Öffentlichkeit.

 

Auch das renommierte Onlinemagazin Telepolis kritisiert Herrn Naidoo – ebenso wie bundesweit andere Medien. Anscheinend beeindruckt das den Mannheimer Sänger kein Bisschen – er ist ja im Besitz der “Wahrheit”. Hier geht es zum vollständigen Artikel.

 

Warum hat der Anwalt von Herrn Naidoo nicht einfach einen Hinweis geschickt hat, mit angemessener Frist: “Bitte beachten Sie, dass Sie eine erste, aber inhaltlich nicht korrekte Meldung zitieren, die neue Fassung ist hier online.” Das hätten wir gecheckt, nicht eben um 01:09 Uhr, aber vermutlich sogar am Wochenende, spätestens am Montag. Die Frist war aber Samstag, 15 Uhr. Hat der Anwalt eine wahrscheinliche Fristverletzung möglicherweise einkalkuliert? Schließlich sind samstags die meisten Büros nicht besetzt.

 

Es gibt auch das Mittel der Gegendarstellung – die ist kostenfrei und versucht nicht, veröffentlichte Informationen auszulöschen, sondern erweitert sie um die Meinungsäußerung des Betroffenen. Für alle, die an unterschiedlichen Meinungen interessiert sind, eigentlich das ideale Instrument. Allerdings entfaltet die Gegendarstellung kein Drohpotenzial.

 

Natürlich hätten wir den nicht von uns verursachten “Fehler” korrigiert – so wie mit unserer Neuveröffentlichung des abgemahnten Textes. Die erste Meldung war “dokumentarisch” zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt, die Neufassung ist es in Bezug auf die aktuelle Fassung der Stiftungsmeldung.

Warum also gab es keinen Hinweis der Gegenseite, keine Gegendarstellung? Meiner Meinung nach geht es um “den Schuss in den Kopf”. Anlegen, abdrücken. Juristisch tot machen.

 

Du Journalist, bist tot, wenn Du noch einmal… capice?

 

Das ist natürlich nur meine Meinung, meine Interpretation – keine Tatsachenbehauptung. Der Anwalt von Herrn Naidoo will natürlich nur die berechtigten Interessen seines Mandanten schützen, vor allem dessen Ruf. Und selbstverständlich achten sowohl Herr Naidoo und sein Anwalt die Presse- und Meinungsfreiheit als eines der wichtigsten Rechtsgüter überhaupt.

 

Und selbstverständlich schützen Herr Naidoo und sein Rechtsanwalt geradezu die Gesellschaft vor mir. Erst durch diese “Kugel in den Kopf” wird mir klar, wie falsch ich bin und war. Herr Naidoo und sein Anwalt haben mir quasi die “Wahrheitskugel” in den Kopf geschossen.

 

Enormes Drohpotenzial

 

Tatsache ist allerdings auch, dass der Anwalt von Herrn Naidoo für diese “Kugel-in-den-Kopf-Therapie” rund 1.800 Euro von mir will. Die Rechnung ist noch nicht gestellt, aber angekündigt. Angesichts des Streitwerts könnte mein Anwalt auch rund 1.800 Euro für seine Beratung fordern. Geht es vor Gericht, sind wir bei 7.500 Euro für den, der verliert. Geht es in die nächste Instanz, summieren sich die Kosten auf 15.000 Euro.

 

Und der Anwalt von Herrn Naidoo will nicht nur mich verklagen, sondern auch das Rheinneckarblog.de – das ist zwar keine juristische Person, aber der Versuch ist da, aus 3.600 verdoppelt 7.200 Euro Kosten zu machen, aus 7.500 dann 15.000 Euro und aus 15.000 Euro dann 30.000 Euro.

 

Wie geht es Ihnen mit diesen Informationen, liebe Leser/Innen? Spüren Sie den Lauf an der Schläfe, so wie ich und meine Mitarbeiter? Hören Sie das Knacken des Abzugs?

 

Sie wissen nun, dass wir für die eindeutig belegte Wiedergabe einer “ersten Veröffentlichung” einer Mitteilung einer renommierten Stiftung im Kampf gegen Rechts von Herrn Xavier Naidoo mit einem Kostenrisiko bis zum Oberlandesgericht von mindestens 15.000, möglicherweise 30.000  Euro bedroht werden.

 

Sollte ein Gericht den Streitwert höher ansetzen, wie das auch bei der Verhandlung von Naidoo vs. Amadeu Antonio Stiftung war (von 15.000 Euro auf 100.000 Euro), kann man noch ordentlich Kostenrisiko draufpacken, da ist man schnell bei rund 56.000 Euro.

Was tun? Aufhören? Einpacken? Mundtot werden?

 

Können Sie, liebe Leser/Innen, nachvollziehen, dass solche Prozessrisiken existenzbedrohend sind und “einen gefühlten Schuss in den Kopf” darstellen?

Würden Sie, liebe Leser/Innen, auch nur noch ein “heißes Eisen” anpacken aufgrund dieser Risikolage oder einfach nur noch Bratwurstjournalismus machen? Tolles Fest, alle sind glücklich, weiter so. Keine Probleme.

 

Haben Sie einen Vorschlag für uns, wie wir Journalisten beim Rheinneckarblog und in anderen kritischen Redaktionen noch jemals ruhig schlafen können sollen, wenn wir damit rechnen müssen, nachts, am Wochenende solche juristischen, durchgeladenen Gedankentöterknarren an den Kopf gehalten zu bekommen?

 

Und wir reden hier nicht über ein investigatives Stück, sondern über eine interpretierte Pressemitteilung.

 

Noch hat uns Xavier Naidoo nicht verklagt – aber er kann es jederzeit und die Kosten sind für ihn vermutlich pille-palle. Das zahlt ein millionenschwerer Pop-Star wie er aus der Portokasse, wenn er verliert.

 

Wir haben aktuell enorme Kosten, weil er uns einfach mal abmahnt. Geht es vor Gericht in der ersten Instanz, sind die Kosten für uns schon existenzbedrohend und wir wissen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Spätestens vor dem Oberlandesgericht rechnen wir uns beste Chancen aus, zu gewinnen. Aber dahin werden wir aus eigenen Mitteln nicht kommen, dafür reichen einfach die finanziellen Mittel einer kleinen Redaktion nicht aus.

 

Antisemitische Ressentiments muss man antisemitische Ressentiments nennen dürfen

 

Uns ist die Presse- und Meinungsfreiheit wichtiger, als die allürische “Kunstfreiheit” eines reichen Mannes, der antisemitische Andeutungen von sich gibt.

Die betreffende Textzeile in “Raus aus dem Reichstag” lautet (hier finden Sie den kompletten Liedtext):

 

Baron Totschild gibt den Ton an
Und er scheißt auf euch Gockel
Der Schmock is’n Fux und ihr seid nur Trottel

 

Baron Totschild ist ein eindeutiger Verweis auf Baron Rothschild und die jüdische Bankiersfamilie. Im Kontext des gesamten Liedes wird deutlich, dass Rothschild “den Ton angibt” – im Kern ist das eine schon fast “klassische” antisemitische Äußerung, die eine Verschwörung des jüdischen Kapitals andeutet.

 

Man “könnte” nicht nur, man kann und darf den Text “Raus aus dem Reichstag” kritisch prüfen und diese Textzeilen im Rahmen der Meinungsfreiheit als antisemitisch interpretieren. Man darf auch den gesamten Text als “verschwörungstheoretisch” und als antidemokratisch einschätzen. Meinetwegen auch nur als ordinär-aggressiv spinnert.

 

Spiegel-Autor Andreas Borscholte über den Auftritt von Xavier Naidoo am 3. Oktober 2014 in Berlin bei einer “Friedensdemo”.

 

Wenn man das alles nicht mehr darf, hätte Xavier Naidoo sich als “Kunstfreiheitskämpfer” erfolgreich vor Gericht durchgesetzt und dürfte behaupten, was er will. Keine Kritik mehr, denn der Lauf sitzt auf der Schläfe auf und der Abzug ist gespannt.

 

Ich sage klipp und klar, dass seine “Totschild”-Zeilen nach meiner Meinung tiefsitzende antisemitische Klischees bedienen. Und ich kritisiere den Pop-Sänger dafür, weil er diese antisemitischen Stereotype an eine große Zahl von Menschen über seine Musik verteilt.

 

Man stelle sich vor…

 

Und man stelle sich vor, Herr Naidoo wollte erreichen, dass man diese Äußerung nicht als antisemitisches Ressentiment bezeichnen darf, nur damit ihm niemand vorwerfen kann, antisemitische Vorurteile zu verbreiten – die Folgen wären fatal. Jeder Rechtsradikale könnte dann mit Bezug auf Xavier Naidoo und solch ein Urteil behaupten, es gäbe eine Weltverschwörung des Judenkapitals, nach deren Pfeife die Menschen tanzen müssten. Möglicherweise versteht der “Systemkritiker” Naidoo nicht, was er da anstellt.

 

Falls Herr Naidoo und seine Rechtsanwälte die Sache zu Ende bringen wollen, dann werde ich mich nur wehren können, wenn es viele Menschen gibt, die wie ich an die Freiheit der Presse glauben und mein Team und mich unterstützen. Ich möchte diesen Weg gerne gehen, weil ich es unerträglich finde, dass jemand einfach so antisemitische und antidemokratische Ressentiments an eine große Zahl von Menschen streut.

 

Eine Unterlassungserklärung habe ich selbstverständlich nicht abgegeben, die Anwaltsrechnung werde ich nicht bezahlen. Alles Weitere hängt von Herrn Naidoo ab – zieht er vor Gericht oder lässt er die Abmahnung fallen? Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Schreiben Sie mir, wie Sie die Lage sehen.  Ich bin sehr auf Ihre Meinung gespannt.

 

Ihr

Hardy Prothmann

 

Übrigens: Die Anwälte von Herrn Naidoo werfen uns auch vor, journalistisch nicht einwandfrei gearbeitet zu haben, da wir dessen Seite nicht gehört haben. Auch hierzu ist die Lage verändert: Wir haben Herrn Naidoo tatsächlich nicht angefragt, weil wir auf Anfragen im Herbst 2014 schon keine Antworten erhalten haben. Am Montag haben wir einen großen Fragenkatalog an den Anwalt von Herrn Naidoo geschickt – darauf gab es bis heute genau keine Antwort, noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.