Asyl-Proteste: Neonazis dürfen demonstrieren

Erstveröffentlicht: 
22.10.2015

Polizei darf rechtsextreme Schläger nicht fernhalten

 

VON ANDREAS DEBSKI

Dresden. Die sächsische Polizei hat bislang keine Maßnahmen ergriffen, um rechtsextreme Gewalttäter von fremdenfeindlichen Protesten fern zu halten. Das geht aus einer Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Innenexperten Valentin Lippmann hervor. Darin heißt es: „Es werden keine Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder andere präventivpolizeilichen Maßnahmen seit Anfang 2015 gegen Personen des rechten Spektrums oder sonstige Personen verfügt, um deren Teilnahme an Protesten gegen Asylbewerberunterkünfte oder Demonstrationen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen, und damit Straftaten durch diese Personen, zu verhindern.“ Zudem seien weder Aufenthaltsverbots- noch Platzverweiszonen eingerichtet worden.

 

Für den Grünen-Abgeordneten ist dies ein unhaltbarer Zustand. Auch angesichts der Ausschreitungen von Rechtsextremen bei der jüngsten Pegida-Kundgebung fordert Lippmann den Innenminister zum Handeln auf. Es müsse geprüft werden, „ob gegen Personen, von denen absehbar Gewalt ausgehen könnte, auch mit Mitteln der Gefahrenabwehr vorgegangen werden kann, damit diese gar nicht erst in die Gelegenheit kommen, Straftaten zu begehen“. Unter den Pegida- und Asyl-Protestierern gebe es „eine Vielzahl gewaltaffiner Hooligans“, die für Übergriffe verantwortlich seien.

 

Auf LVZ-Nachfrage stellt das Innenministerium klar: „Gefahrenabwehr bedeutet nicht Gesinnungsabwehr. Gefährderansprachen, Platzverweise oder Aufenthaltsverbote können nur bei konkreten Anlässen und nicht bei Vorliegen abstrakter Vermutungen getroffen werden.“ Sprich: Die bloße Anwesenheit von Neonazis rechtfertige noch kein Eingreifen. Die Polizei müsse sich an die Gesetze halten, so das Ministerium – eine Gefahrenabwehr sei erst möglich, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht wäre oder Straftaten vorlägen. Nichtsdestotrotz bewerteten die Polizeidirektionen „natürlich permanent entsprechende Informationen für gefahrenabwehrrechtliche Schritte“.