Kritikern der Vorratsdatenspeicherung entgegnen deren Verteidiger gerne, dass ausschließlich die angeblich weniger schlimmen Verbindungsdaten aufbewahrt würden. Das ist bei SMS aber wohl nicht der Fall, weil eine technische Trennung nicht möglich ist.
Aus technischen Gründen können bei der von der
Vorratsdatenspeicherung verlangten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten
nicht von den Verbindungsdaten getrennt werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung
kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag, mit der das
umstrittene Instrument zurückgebracht werden soll. Seit zwei Jahren
drängten demnach die Bundesdatenschutzbeauftragte und die
Bundesnetzagentur die drei Provider Vodafone, Telekom und Telefónica
dazu, ein Filtersystem einzurichten. Die Trennung der Daten sei aber
immer noch unmöglich, habe Telefónica der Zeitung bestätigt.
Kein Zugriff erlaubt
Das bedeute jedoch nicht, dass etwa Service-Mitarbeiter bei den Providern die Kurznachrichten mitlesen könnten. Die Inhalte würden technisch "maskiert", um sie dem Zugriff zu entziehen. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung sei nur die Weitergabe der Metadaten, also wann und an wen eine Nachricht ging, erlaubt. Trotzdem bedeutet die fehlende Trennung, dass auch Inhalte bei den Providern liegen und das dank der neuen Vorratsdatenspeicherung bald zehn Wochen statt der üblichen sieben Tage. Damit stellen sie beispielsweise ein interessantes Angriffsziel dar, könnten aber irgendwann auch das Interesse von Ermittlungsbehörden wecken.
Die Enthüllung wenige Stunden bevor der Bundestag die umstrittene Neufassung der Vorratsdatenspeicherung beschließen soll, unterstreicht erneut, dass einige zentrale Ansprüche an den Datenschutz gar nicht erfüllt werden können. Nicht nur deswegen wurden bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt und die dürften dadurch nur an Substanz gewinnen. Außerdem dürften verschlüsselnde Chat-Dienste wie iMessages auf iOS-Geräten oder Threema weiter Zulauf erhalten. (mho)