Fall Josef S. : Berufung wurde abgelehnt

Erstveröffentlicht: 
02.07.2015

Oberlandesgericht Wien bestätigt Strafhöhe für Deutschen, der wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurde. Das Erstgericht habe die Milderungsgründe richtig erfasst, so die Begründung.

 

Das Oberlandesgericht Wien hat am Donnerstag die Berufung des deutschen Studenten Josef Slowik gegen seine teilbedingte einjährige Freiheitsstrafe abgelehnt. Der 24-Jährige war im Juli 2014 nach sechsmonatiger U-Haft wegen führender Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen den Akademikerball 2014 verurteilt worden.

 

Das Wiener Straflandesgericht hatte den Studenten aus Jena des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden und zu acht Monaten bedingter und vier Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Slowik ist beim Obersten Gerichtshof gescheitert, sie wurde als unbegründet zurückgewiesen, Josef Slowik sei schuldig, so der OGH. Slowik hat jedoch auch Berufung gegen die Strafhöhe eingebracht. Diese hat das OLG nun ebenfalls abgelehnt. derStandard.at berichtete live.