Er wollte verhindern, dass Migranten in seine Nachbarschaft ziehen - da legte der Finanzbeamte Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft: Jetzt hat ihn das Landgericht Lübeck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Nach der Brandstiftung in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Lübeck einen Finanzbeamten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Der 39-jährige Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, am 9. Februar in Escheburg bei Hamburg Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben. Damit wollte er laut eigenen Angaben verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einziehen.
Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht für seine Tat. Die Folgen für das Dorf Escheburg, seine Familie und ihn selbst seien ihm damals nicht bewusst gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Es handele sich um eine fremdenfeindliche Tat - auch wenn dem Angeklagten keine rechte Gesinnung nachgewiesen werden konnte.
Die Verteidigung hatte eine milde Strafe gefordert, aber keinen konkreten Antrag gestellt. Sie hielt dem 39-Jährigen zugute, dass er die Brandstiftung nicht geplant, sondern aus einem spontanen Entschluss heraus begangen habe. Der Finanzbeamte habe am Tatort so viele Spuren hinterlassen, dass er auch gleich zur Polizei hätte gehen können, so der Verteidiger.
Zuletzt waren in Deutschland mehrfach Asylunterkünfte in Brand gesteckt worden, etwa in Vorra (Bayern), Tröglitz (Sachsen-Anhalt) und Limburgerhof (Rheinland-Pfalz).
ala/dpa