Innenministerium bestätigt rechtswidrige Speicherung linker AktivistInnen

Erstveröffentlicht: 
27.04.2015

Vor zwei Wochen hatten wir hier über die rechtswidrige Speicherpraxis beim Bundeskriminalamt (BKA) berichtet: Die Behörde wurde vom damaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) in einem Kontrollbericht mehrfach für die Führung der Datei „PMK-links-Z“ gerügt. Das Kürzel steht für „Politisch motivierte Kriminalität“, gespeichert werden linke AktivistInnen.

 

Das Dokument (PDF) wurde erst jetzt durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich und birgt einige Brisanz. Denn daraus geht hervor, dass alle fünf Betroffenenkategorien der beim BKA-Staatsschutz geführten Zentraldatei „PMK-links-Z“ datenschutzrechtliche Mängel aufwiesen. Die nach ähnlichem Muster geführten Dateien „PMK-rechts-Z“ und „PM-Ausländerkriminalität“ dürfte davon ebenfalls betroffen gewesen sein.

 

Kritik an „gravierendem Verstoß“ heißt jetzt „datenschutzrechtlicher Hinweis“


Die 2.900 (Zahl aus dem Jahr 2013) gespeicherten Personen sind in die Kategorien „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“, „Sonstige Personen“ und „Prüffälle“ unterteilt. Schon während des Kontrollbesuchs des BfDI hatte das BKA zur Datei „PMK-links-Z“ erklärt, dass viele „Sonstige Personen“ womöglich illegal gespeichert sind. Nach einer internen Überprüfung seien fast alle der Gespeicherten gelöscht worden. Tatsächlich gab das Bundesinnenministerium (BMI) die Zahl der „Sonstigen Personen“ im Jahr 2013 mit Null an.

 

Nun hat sich das BMI in der Fragestunde des Bundestages zu den rechtswidrig gespeicherten AktivistInnen geäußert. Die Antwort des Staatssekretärs Günter Krings ist ein Lehrstück in Sachen Schönfärberei. So habe der BfDI dem BKA „datenschutzrechtliche Hinweise für die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Datenspeicherung gegeben“. Das ist nett ausgedrückt, denn der BfDI hat in allen untersuchten Personenkategorien Mängel gefunden und sprach von nicht weniger als einem „gravierenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“.

 

Die „Hinweise“ seien vom BKA aufgenommen worden und hätten „eigene Überprüfungen“ der Datei „PMK-links“ sowie anderen, ähnlichen beim BKA geführten Zentraldateien geführt. Speicherungen, die „nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Hinweisen der BfDI standen“, seien gelöscht worden. Allerdings ist die Größenordnung unklar, denn Zahlen werden nicht genannt.

 

BKA druckt neue Broschüren


Laut der Antwort habe das BKA als „Konsequenz aus den Beanstandungen“ die zuständigen MitarbeiterInnen „entsprechend sensibilisiert“. Auch würden nun Fortbildungen angeboten und neue „Fachunterlagen“ erstellt.

 

Dass Hunderte, vielleicht sogar Tausende Personen rechtswidrig gespeichert worden waren und dies womöglich auch Nachteile bei polizeilichen Kontrollen oder Ermittlungen nach sich zog, erwähnt der Staatssekretär nicht. Die „Beratung und Kontrolle“ des BfDI habe jedoch „zu einer Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der Zentraldateien des BKA geführt“.

 

Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0.