Prozess gegen Betreiber des rechten "Thiazi"-Forums

Prozess zu rechtsextremistischem Internetforum
Erstveröffentlicht: 
28.11.2014

Das Thiazi-Forum war über drei Jahre hinweg die bedeutendste rechtsextremistische Internetplattform in deutscher Sprache. 2012 wurde das Forum geschlossen. Nun beginnt die juristische Aufarbeitung.

 

Rostock. Vier mutmaßliche Betreiber der früheren rechtsextremistischen Internetplattform "Thiazi-Forum" stehen seit Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern und einer Frau die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftlich begangene Volksverhetzung in mehreren hundert Fällen zwischen Januar 2009 und Juni 2012 vor.

 

Das Thiazi-Forum galt als die bedeutendste rechtsextremistische Plattform in deutscher Sprache. Die Angeklagten im Alter von 28 bis 33 Jahren stammen aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg. Die Anklageschrift umfasst 342 Seiten. Die Verlesung soll mindestens einen weiteren Verhandlungstag in Anspruch nehmen. Bis Juni 2015 sind bisher 32 Verhandlungstermine geplant. Die Ermittlungen füllen rund 67.000 Seiten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegen inzwischen beim Landgericht Anklagen gegen mindestens acht weitere Beschuldigte wegen der gleichen Tatvorwürfe vor. Ein Gerichtssprecher sagte, dass das aktuelle Verfahren eine Art Pilotprozess darstelle, die weiteren Verfahren würden sich vermutlich daran orientieren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft existierten im Thiazi-Forum knapp 113.000 Themen mit insgesamt fast 1,5 Millionen Beiträgen.

Um Beiträge zu lesen, habe man sich nicht registrieren lassen müssen. Die User konnten laut Anklage beispielsweise in einem Forum mit dem Titel "Holocaust: Betrug des Jahrhunderts" diskutieren – in einer Vielzahl der 17.000 Beiträge seien volksverhetzende Inhalte gefunden worden. Im Thiazi-Forum sei auch mit Musik gehandelt worden, viele Lieder hätten strafbare und volksverhetzende Inhalte gehabt.

Einer der Verteidiger scheiterte mit seinem Antrag, den Prozess auszusetzen oder zumindest zu unterbrechen. Er hätte als Pflichtverteidiger noch nichts von dem Honorar in Höhe von 10.000 Euro und Kopierkosten von der Staatskasse bekommen. Um seinen Mandanten ordnungsgemäß verteidigen zu können, sei die Honorierung aber notwendig.

Der Anwalt beklagte auch eine Ungleichbehandlung durch das Gericht. Während einem der Angeklagten zwei Pflichtverteidiger zugebilligt worden seien, sei sein entsprechender Antrag abgelehnt worden. Das Gericht sah dadurch jedoch die Grundsätze eines fairen Verfahrens nicht verletzt.