Kindesmissbrauch Rechtsextremist Brandt wegen Kindesmissbrauchs angeklagt

Erstveröffentlicht: 
13.11.2014

Kindesmissbrauch

Gera. Der Thüringer Rechtsextremist Tino Brandt ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insgesamt 157 Straftaten zwischen 2011 und 2014 vor. Brandt soll außerdem Minderjährige für sexuelle Dienste vermittelt und dafür Geld kassiert haben.

 

Die Staatsanwaltschaft Gera hat beim Landgericht Gera Anklage gegen den früheren NPD-Landesvize und Verfassungsschutzspitzel Tino Brandt erhoben. Dem 39-Jährigen, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt, wird unter anderem schwerer Kindesmissbrauch vorgeworfen.

Insgesamt gehe es um 157 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zeitraum von 2011 bis 2014, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Unter anderem werde Brandt des sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und der „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ beschuldigt.

 

Brandt soll auch den NSU unterstützt haben

In 45 Fällen soll Brandt männliche Minderjährige an Erwachsene „zur Vornahme gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen“ vermittelt und dafür Geld kassiert haben. Es handele sich dabei aber „nicht um Zuhälterei im Sinne des Gesetzes“, erklärte die Behörde.

Brandt hatte in den 1990er Jahren von seinem Heimatort Rudolstadt aus den „Thüringer Heimatschutz“ geführt, dem auch die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe angehörten. Nach der Flucht des Trios Anfang 1998 beteiligte er sich an der Unterstützung des späteren NSU. Gleichzeitig arbeitete Brandt als V-Mann für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz.

 

Der Rechtsextremist stand schon mehrfach unter Anklage

Die rund 100.000 Euro, die er über die Jahre für seine Spitzeldienste erhielt, benutzte er nach eigenen Angaben zur Finanzierung der rechtsextremen Szene. Nach seiner Enttarnung im Jahr 2001 trat er von seinem Amt als stellvertretender Landesvorsitzender der Thüringer NPD zurück.

 Brandt war in seiner Zeit als Verfassungsschutz-Spitzel bis 2001 unter anderem mehrfach wegen Landfriedensbruchs, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Er wurde allerdings nie rechtskräftig verurteilt. Darüber hinaus wurden 27 weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt, die zu keinem Ergebnis führten.

Der frühere V-Mann war in diesem Jahr während seiner U-Haft mehrfach als Zeuge im NSU-Prozess in München erschienen und hatte dort umfangreich ausgesagt. Auch in dem  Ermittlungsverfahren gegen sich habe er „aktiv mitgewirkt“, hieß es von der Staatsanwaltschaft in Gera. Im Übrigen stünden die angeklagten Handlungen Brandts „nicht im Zusammenhang mit seinen politischen Ansichten und seiner früheren NPD-Karriere“.