Der Pfarrer kämpft weiter

Der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König (links) will weiter gegen Rechtsradikalismus kämpfen.
Erstveröffentlicht: 
11.11.2014

Rechtsextremismus

 

Das bizarre Verfahren gegen Lothar König ist eingestellt. Der Prozess hat ihm zugesetzt. Gegen Rechtsradikalismus will sich der Pfarrer aus Jena trotzdem einsetzen.

 

Von Sebastian Haak, Dresden

 

Wo beginnt man, die Geschichte eines juristischen Verfahrens zu erzählen, das mehr als drei Jahre lang bundesweit Schlagzeilen gemacht und noch mehr Kopfschütteln provoziert hat? Bei der Razzia sächsischer Polizisten im thüringischen Jena im August 2011? Der Vorfall hatte seinerzeit zu einer kleinen deutsch-deutschen Krise geführt, weil Thüringer Landespolitiker den Beamten des Nachbarbundeslandes und der sächsischen Justiz, die die Polizei losgeschickt hatte, vorgeworfen hatten, sie hätten damit ihre Kompetenzen überschritten.

 

Oder bei den Wutausbrüchen des Hauptverteidigers des Angeklagten im Gerichtssaal? Einmal war er so zornig auf die Staatsanwältin zugestürmt, dass nicht wenige Zuschauer im Saal dachten, er werde sie gleich niederschlagen. Oder bei den zahlreichen, eigenartigen Nebenlinien, die sich im Laufe der Zeit im Zusammenhang mit diesem Verfahren ergaben? Da waren zum Beispiel Ermittlungen gegen sächsische Polizisten, denen vorgeworfen wurde, unverhältnismäßig brutal auf einen jungen Mann eingeprügelt zu haben.  

 

Von dem Vorfall existiert sogar ein Video, das im Zuge des Verfahrens öffentlich geworden war. Trotzdem wurden die Ermittlungen gegen die Polizisten schnell wieder eingestellt; wegen "erwiesener Unschuld", wie es ein Sprecher der zuständigen Strafverfolgungsbehörde formulierte. Nach dem Ende des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Jenas Jugendpfarrer Lothar König gibt es so viele Möglichkeiten, von diesem Verfahren zu erzählen, weil es ebenso vielfältig wie in Teilen unglaublich war.

 

Der Prozess zerrte an König

 

Die vielleicht beste Möglichkeit für einen Anfang ist, die Geschichte von hinten und mit dem Mann zu beginnen, der auch im Moment seines Sieges nicht triumphieren will: Als König am Montagnachmittag erfährt, dass die Anschuldigungen gegen ihn fallengelassen werden, wenn er eine Geldauflage von 3.000 Euro akzeptiert, fällt eine große Last von ihm ab. Eine Last, die ihm einen Teil der Leichtigkeit genommen hat, mit der er seiner Arbeit als Jugendpfarrer nachgegangen ist. Und doch kann er sich nicht so richtig freuen. 

 

Er sei, sagt König, "erleichtert" über die Einstellung des Verfahrens, das nach Paragraf 153a Strafprozessordnung beendet wird – also wegen geringer Schuld und gegen die Verpflichtung, Geld zu bezahlen. Aber, sagt König, dass er keinen echten Freispruch erreicht habe, laste doch weiter auf ihm. "Unter Glück verstehe ich deshalb etwas anderes."

 

König traf auch NSU-Terroristen

 

Als die Geschichte vom König-Verfahren im Februar 2011 beginnt, kennen den heute 60-Jährigen fast nur Menschen, die in Jena zu Hause sind oder sich dem Kampf gegen Rechtsextremismus verschrieben haben. So wie König selbst. In den 1990er Jahren erlebte er mit, wie die rechte Szene in Jena wuchs, traf dabei auch die späteren NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe.

 

Heute kennen ihn ungezählte Menschen in ganz Deutschland. Während des Verfahrens haben ihn Tausende aus allen Ecken der Republik unterstützt. Menschen, deren Namen niemand kennt. Menschen, deren Name viele kennen – darunter der Musiker Sebastian Krumbiegel und der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.

 

Während des ganzen Verfahrens gegen den Geistlichen ging es im Kern um eine Frage: Hat König während der Proteste gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar 2011 zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen? Bei teilweise heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei sowie Rechts- und Linksextremen waren damals mehr als 100 Beamte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden behauptete genau das und warf König in ihrer Anklageschrift "aufwieglerischen Landfriedensbruch" vor sowie eine Reihe damit in Verbindung stehender Straftaten. König drohte eine mehrjährige Haftstrafe.

 

Im Inneren schwer verletzt

 

Der Mann mit dem Karl-Marx-Bart und einer Vorliebe für Jesus-Latschen bestreitet solche Aufrufe bis heute. Dass die Staatsanwaltschaft sie vorgebracht und ihm dabei sogar wissentliches und willentliches Handeln unterstellt habe, sagt er, das habe ihn in seinem Inneren schwer verletzt.

 

Erst nach langen Ermittlungen begann im April 2013 die Hauptverhandlung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Dresden. Dass dieses Gericht die Anklage – gestützt vor allem auf Videomaterial und Aussagen von Polizisten – zugelassen hatte, nutzt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Montag dazu, um die im Laufe des Verfahrens immer wieder geäußerte Kritik zurückzuweisen, die Behörde habe einen politisch motivierten Prozess gegen König geführt und versucht, einen Menschen zu kriminalisieren, der sich gegen Rechtsextreme stelle. 

 

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haltlos

 

Schon weil ein unabhängiges Gericht, so die Argumentation des Sprechers, die Vorhalte und Beweise der Staatsanwaltschaft vor Eröffnung der Hauptverhandlung geprüft und bewertet habe, liefen solche Anschuldigungen ins Leere, sagt er. Und überhaupt: Die Einstellung des Verfahrens gegen König nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung dürfe nicht falsch interpretiert werden. Daraus lasse sich "nicht schlussfolgern, dass an den Vorwürfen gegen Herrn König nichts dran gewesen ist". Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft diesem Schritt zugestimmt, weil die Tatvorwürfe schon drei Jahre zurücklägen und unklar sei, wann das Gericht bei einer Fortsetzung des Prozesses zu einer Entscheidung komme.

 

So wahr all das auch sein mag, so sehr verschweigen die Ausführungen des Sprechers der Staatsanwaltschaft doch, wie die Behörde in der Hauptverhandlung in Schwierigkeiten gekommen war. Im Laufe von sieben Verhandlungstagen nämlich hatten sich mehrere Kernvorwürfe der Behörde als haltlos erwiesen. Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft gestützt auf die Aussagen von Polizisten behauptet, König habe im Februar 2011 mit einem von ihm gefahrenen Kleinbus versucht, ein Polizeifahrzeug auszubremsen und abzudrängen. Vor Gericht hatten mehrere Polizisten sogar wiederholt, sie hätten aktiv "wahrgenommen", wie König dieses Manöver mit genau diesem Zweck ausgeführt habe. Ein von der Verteidigung vorgelegtes Video, das statt aus Polizeiquellen von einem Gegendemonstranten aufgenommen worden war, zeigte aber: König bremste seinen Transporter zum fraglichen Zeitpunkt zwar wirklich scharf ab und fuhr nach links auf den Polizeiwagen zu. Aber er tat das, weil ihm ein Fußgänger vor das Auto gelaufen war, den die Beamten nicht sehen konnten und den König ohne Ausweichen ganz sicher überfahren hätte.

 

Zweifelhaftes Beweismaterial

 

Weil in dem Prozess schließlich nicht nur noch mehr ähnliches und von Gegendemonstranten aufgenommenes Material aufgetaucht war – darunter auch das der prügelnden Polizisten –, sondern auch mehrere Hundert Stunden unbearbeitete Polizeivideos, war der Prozess im Juli 2013 nach sieben absolvierten Verhandlungstagen ausgesetzt worden

 

Königs Anwalt Johannes Eisenberg, der sich schon vor Beginn der Hauptverhandlung heftige Gefechte mit dem Vorsitzenden Richter und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft geliefert hatte, warf der Polizei damals vor, das der Anklageschrift zugrunde liegende Materials in einer "Fälscherwerkstatt" so zusammengeschnitten zu haben, dass es König belaste. Weil niemand diesen Vorwurf entkräften konnte, war die Hauptverhandlung unterbrochen worden, damit das gesamte ungeschnittene Videomaterial ausgewertet werden konnte. So lange dauerte das, dass der Prozess aus formalen Gründen im November ganz von vorn hätte beginnen sollen.

 

Anders als die Staatsanwaltschaft behaupten Königs Anwälte in einer schriftlichen Stellungnahme, das Verfahren sei eingestellt worden, weil ein neueres Gutachten des Landeskriminalamtes Brandenburg zu einigen Sequenzen des Roh-Videomaterials der Polizei belege, dass König einige zentrale Sätze, die ihm in der Anklage als Aufruf zur Gewalt vorgeworfen werden, damals gar nicht gesagt habe.

 

König plagten Geldsorgen

 

Warum also die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage statt vor Gericht auf einen echten Freispruch zu pochen? Ein Grund ist ziemlich trivial: Geldsorgen. Schon während des ersten Teils der Hauptverhandlung hatte König gesagt, seine Verteidigung habe mehr als 50.000 Euro gekostet. Für den nun bereits terminierten zweiten Teil rechnete er mit noch einmal mindestens 40.000 Euro. Finanziert wurden die Kosten bislang zu einem großen Teil aus Spenden. Ob aber noch einmal mehrere Zehntausend Euro zusammenkommen würden, schien einigen aus dem Umfeld des Pfarrers fraglich.

 

König aber wäre freilich nicht der unbequeme Mahner, der er ist, wenn er sich jetzt nach dem Ende des Prozesses zurücklehnen und von seinem Kampf gegen Rechtsextremismus und das Recht, ihn zu kämpfen, ablassen würde. Was sei denn, sagt er nur Augenblicke, nachdem ihm seine Anwälte vom Ende des Verfahrens berichtet haben, mit all denen, die in ähnlichen Fällen nicht so viel Zuspruch und Solidarität erfahren hätten wie er, die nicht über so gutes Videomaterial verfügten wie er und seine Unterstützer? "Wie viele Menschen sitzen im Gefängnis, weil sich Polizisten falsch erinnert oder sich gegen sie verabredet haben?"

 

Auch in Zukunft, sagt König, wolle er deshalb weiterhin dafür eintreten, dass Menschen sich Rechtsextremen dort entgegenstellen könnten, wo diese aufmarschierten, ohne kriminalisiert zu werden. Den nächsten Termin für einen seiner Auftritte kennt er schon: Wenn in wenigen Wochen im Verfahren gegen einen weiteren Dresdner Gegendemonstranten von 2011 die Berufungsverhandlung ansteht, will König seine Solidarität ausdrücken.