Neonazi und V-Mann ›Piato‹ vor Gericht in München - Wer hat Angst vor was?

NSU-Drei-plus-X

Der Neonazi und V-Mann Carsten Szczepanski, Deckname ›Piato‹, soll am 4. November 2014 im NSU-Prozess in München als Zeuge vernommen werden. Doch bereits im Vorfeld dieser Ladung wurde alles in Bewegung gesetzt, um genau das zu verhindern. Es waren keine Neonazis, die dies taten, sondern staatliche Stellen, in diesem Fall das SPD-geführte Innenministerium Brandenburgs.

 

Schlagartig machten sie sich Sorgen um einen V-Mann:

Zuerst warf sich der ›Verfassungsschutz‹ Brandenburgs vor den bezahlten und geführten Neonazi: Der V-Mann könne als Zeuge nicht vernommen werden. Dann verfasste man eine sogenannte ›Sperrerklärung‹, die nichts anders bedeuten sollte, als dass der V-Mann nur selektiv also nichtsagendes aussagen sollte:


»Die Potsdamer Behörde wollte (…) nur unter strikten Bedingungen eine Aussagegenehmigung für den früheren V-Mann erteilen - so sollte die Vernehmung unter anderem an einem geheimen Ort stattfinden und per Videoschaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Gerichtssaal übertragen werden. Der Zeuge sollte mit verfremdetem Äußeren und verfremdeter Stimme aussagen.« (Ex-V-Mann ›Piato‹ im NSU-Prozess: Der Mann, der viel wusste, Der Spiegel vom 3.11.2014)


Als Gründe wurden genannt: Er könne wahlweise von Linken, von ehemaligen ›Kameraden‹ bedroht werden. Es fehlten nur noch Hinweise auf den IS (Islamischer Staat).

 

Dass V-Leute beschützt werden können und zwar nicht zu knapp, beweisen deutschen Behörden tagtäglich: Über 35 Neonazis, die für den Geheimdienst oder im Dienste von Polizeibehörden gearbeitet haben, sind mittlerweilen namentlich bekannt, also ›verbrannt‹. Man kann sie nicht mehr einsetzen, nicht mehr abschöpfen. Seitdem haben deutsche Behörden sehr viel zu tun: Man muss sie an einen sicheren Ort bringen (z. B. nach England, ins Mutterland von ›combat 18‹ und ›blood & honour‹), man muss ihnen einen neue Identät verschaffen, man muss sie finanziell aushalten. All das machen die Behörden seit Jahren und offensichtlich zur Zufriedenheit aller daran Beteiligten.


Machen sich deutsche Behörden also tatsächlich Sorgen um ihre V-Leute, wenn diese vor Gericht zu dem vernommen werden, wozu sie angeblich angeworben wurden: Wissen über neonazistische Strukturen erlangen und geplante (schwere) Straftaten im Vorfeld verhindern?

Geht es bei all dem Theater wirklich um das Wohl bezahlter und staatlich geführter Neonazis? Oder haben deutsche Behörden vor etwas ganz anderem Angst? Kann es sein, dass sie vor allem Angst um sich selbst haben, um die immer dünner werdende Legende, dass sie mit über 40 V-Leuten im Nahbereich des NSU nichts von dessen Existenz, nichts von dessen Planungen, nichts von dessen Taten wußten?


Ja.


Wenn es deutschen Behörden tatsächlich um das gesundheitliche Wohl ihrer neonazistischen Mitarbeiter ginge, stellt sich doch die Frage: Warum stribt dann der 39-jährige Neonazi und V-Mann ›Corelli‹ wahlweise an einer »nicht erkannten Diabetis« oder an einem »diabetischen Schock«, kurz bevor er in München als Zeuge vernommen werden sollte? In Deutschland, in Obhut eines Zeugenschutzprogrammes, im 21. Jahrhundert.

Wenn es tatsächlich um das Leben von wichtigen Zeugen ging, dann darf man fragen: Warum wurde dann nicht der Zeuge Florian Heilig geschützt, als er sich bereit erklärt hat, gegen seine früheren ›Kameraden‹ auszusagen? Warum traf man keine angemessenen Vorkehrungen am 16. September 2013, als er Aussagen machen wollte? Warum läßt man ihn stattdessen an »Liebenskummer« sterben – acht Stunden vor dem vereinbarten Termin.

Allein diese beiden Beispielen verdeutlichen, dass es bei bei dem Tauziehen um die Vernehmung eines V-Mannes am aller wenigsten um den Schutz eines Zeugen geht.


Eine ganz andere, tatsächlich berechtigte Sorge umtreibt die ›Sicherheitsbehörden‹. Die Sorge nämlich, dass ein V-Mann als Zeuge etwas aussagt, was vor allem jene in (strafbewehrte) Bedrängnis bringen würde, die ihn ›führen‹ und ›abschöpfen‹. Zum Beispiel das Wissen und Dulden von (schweren) Straftaten, bis hin zur Beihilfe zu Mord? Zum Beispiel die Tatsache, dass V-Leute Kontakt zum NSU hatten und damit die Möglichkeit bestanden hätte, diese zu Festnahmen zu nutzen, anstatt zur Ausstattung eines neonazistischen Untergrundes!


Ob deutsche Behörden Sorgen um das Wohl eines V-Mannes haben oder vor dem, was er aussagen könnte, machen die Details deutlich, die sich zu dem Wirken dieses Neonazis und V-Mannes zusammentragen lassen:

Carsten Szczepanski, Deckname ›Piato‹, V-Mann des Verfassungsschutzes in Brandenburg ab 1992/1997

»Szczepanski selbst war offiziell Mitglied des Ku-Klux-Klans in Kansas City und erhielt in Deutschland den sehr hohen KKK-›Dienstrang‹ eines ›Grand Dragon‹. Er selbst bezeichnete sich als »Außenstelle der weißen Ritter des amerikanischen Ku-Klux-Klan« … Ein 1992 geführtes Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Szczepanski wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung in Form einer terroristischen Teilorganisation des KKK wurde wegen nicht hinreichender Bestätigung eingestellt. Dabei wurden in diesem Zusammenhang in einer von ihm vormals angemieteten Wohnung vier Rohrbomben, chemische Substanzen und eine Zündvorrichtung sichergestellt.« (AIB 97/4.2012|19.01.2013)

Die Einstellung dieses Verfahrens hängt größter Wahrscheinlichkeit nach damit zusammen, dass Carsten Szczepanski 1992 »gegenüber den BKA-Vernehmern umfangreiche Aussagen« (taz vom 27.10.2014) gemacht hatte und seitdem als V-Mann geführt wurde: »Christoph Kliesing (Rechtsanwalt des schwer verletzten Steve Erenhi) geht inzwischen davon aus, dass sowohl ihm als Nebenklägervertreter als auch dem NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss umfangreiche Akten vorenthalten worden sind. Das Motiv: Wahrscheinlich sei Carsten Sz., anders als bislang immer behauptet, schon seit Februar 1992 Quelle einer Sicherheitsbehörde gewesen.« (taz vom 27.10.2014) 

»Der Mann war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer (Steve Erenhi, d.V.) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals im Gefängnis zu einem Informanten der Behörde und lieferte auch Hinweise auf die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle. Meyer-Plath hatte lange in der Verfassungsschutzabteilung des Brandenburger Innenministeriums gearbeitet und gehörte in den 90er Jahren zu den Führern des V-Mannes. Meyer-Plath betonte, ihm sei bekannt gewesen, dass der Mann ein führender und gefährlicher Rechtsextremist gewesen sei. Seine Vorgesetzten hätten sich aber aus strategischen Gründen für die Kooperation entschieden. ›Ich habe die Früchte geerntet und das nicht hinterfragt‹, sagte er. Meyer-Plath steht seit August kommissarisch an der Spitze des sächsischen Verfassungsschutzes. Der V-Mann lieferte 1998 auch Hinweise auf das gerade abgetauchte rechtsextreme Terrortrio NSU.« (spiegel.de vom 15.4.2013)

»Gordian Meyer-Plath, inzwischen Chef des sächsischen Landesamtes, war einer der »Piatto«-V-Mann-Führer. Er kutschierte den Freigänger, wohin der wollte, gab ihm ein Handy – zugelassen auf das Brandenburger Innenministerium – und schrieb mit einem Kollegen eifrig Treffberichte.« (Affront gegenüber NSU-Opfern, ND vom 25.10.2014)

Nach seiner Haftentlassung 1999 machte er sich als Neonazis und V-Mann an den Aufbau von Wehrsportgruppen und beteiligte sich aktiv daran, einen Ableger von ›combat 18‹ aufzubauen. Nach Aussagen des Neonazi Nick Greger besorgte er auch den Sprengstoff und die Waffen, die bei Strafaktionen gegen Linke/Antifas 2000 zum Einsatz kommen sollten.

Nach vollbrachter staatlich geförderter Neonazitätigkeit wurde er im Rahmen eines ›Zeugenschutzprogrammes‹ in Großbritannien untergebracht. Dort lebt er in Reading – Caversham.

Wie gut der Neonazi und V-Mann nach wie vor ›bereut‹ wird, geht aus einer Stellungsnahme der Bundesregierung hervor: Nach deren Kenntnis haben »Treffen des Angeklagten C. S. mit Personen, die als Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München infrage kommen, stattgefunden, zu denen C. S. von Beamten des BKA-Zeugenschutzes begleitet wurde«. Um »die Zeugenschutzmaßnahmen für C. S. und damit dessen Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Leben und körperliche Unversehrtheit von dessen Kontaktpersonen und den weiteren Verlauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen im NSU-Fall nicht zu gefährden«, könnten jedoch keine Angaben zu den betreffenden Personen und ihrem Verhältnis zum Beschuldigten noch zu Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammenkünfte gemacht werden. (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/682 vom 28.2.2014)


Wolf Wetzel                           4.11.2014


Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag, 2013, 2. Auflage)