Die Polizei will einen Dealer festnehmen, der flüchtet. Ein Beamter zielt auf die Beine des Mannes, trifft aber den Hinterkopf. Der Erschossene war wohl nicht bewaffnet. Nun ermittelt der Staatsanwalt.
Folgenschwerer Fehler eines Fahnders: Bei dem tödlichen Schuss auf einen mutmaßlichen Drogendealer in Burghausen hat der Beamte nach seinen Angaben auf die Beine des Flüchtigen gezielt, den 33-Jährigen aber am Hinterkopf getroffen, wie das Landeskriminalamt (LKA) in München mitteilte.
Der per Haftbefehl gesuchte Mann wurde dabei am Freitag so schwer verletzt, dass er noch am Einsatzort starb. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen den Zivilfahnder. Dieser erklärte, er habe bei der Festnahme am frühen Freitagabend im Hinterhof eines mehrstöckigen Wohnhauses zuerst einen Warnschuss abgegeben.
Opfer war offenbar nicht bewaffnet
Der 33-Jährige war bei der missglückten Festnahme offenbar nicht bewaffnet. Zumindest enthält die Mitteilung der Ermittlungsbehörden keine Angaben darüber. Auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten ermittelt, erhärtet die Vermutung. Offiziell teilte das LKA dazu nichts mit. Die Obduktion der Leiche des Erschossenen sei zwar beendet, hieß es weiter. Das Gutachten liege jedoch noch nicht vor.
Das Sachgebiet Interne Ermittlungen Südbayern des LKA arbeitet den Fall polizeiintern auf. Es will nun alle eingesetzten Beamten und mögliche Zeugen vernehmen, die bei der Aktion dabei waren. Zudem werde ein Schussgutachten erstellt, hieß es. Aus welcher Entfernung der Fahnder auf den Mann feuerte, stehe noch nicht fest. Der nach den LKA-Angaben vorbestrafte 33-Jährige war wegen Drogendelikten seit Monaten mit Haftbefehl gesucht worden.