Amtsgericht
Achter Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht gegen einen 22-Jährigen wegen des Moschee-Anschlags im Jahr 2010.
RHEINFELDEN. Das Verfahren gegen einen 22-jährigen Kaufmann, dem mehrere rechtsextrem motivierte Straftaten, darunter ein Anschlag auf die Moschee in Rheinfelden, zur Last gelegt werden, ging auch am achten Verhandlungstag nicht zuende. Mehrere Zeugen sind nicht erschienen. Den Antrag der Verteidigerin, das Verfahren abzubrechen, hat das Jugendschöffengericht abgelehnt.
Nachdem sechs Mitangeklagte wegen der Beteiligung an einer Massenschlägerei am 26. Februar 2011 in Herten bereits freigesprochen wurden, steht zu erwarten, dass der 22-Jährige hinsichtlich dieses Vorwurfs ebenfalls freigesprochen wird. Somit bleibt als Hauptvorwurf ein Anschlag auf die Alperenler-Moschee. Ein zweiter Anschlag, der ebenfalls dem 22-Jährigen zur Last gelegt wird, wurde auf Antrag der Verteidigerin bereits aus formalen Gründen von dem Verfahren ausgeklammert und soll später verhandelt werden. Beide Anschläge ereigneten sich im Jahr 2010. Wegen der langen Verfahrensdauer haben viele Zeugen keine konkrete Erinnerung mehr an die damaligen Vorgänge. Dass sich das Verfahren so lange hinzog, hat mehrere Gründe. Die Staatsanwaltschaft hat bereits am 21. Januar 2011 Anklage erhoben, doch weil dem Gericht bekannt war, dass noch weitere Dinge anhängig sind, wartete es erst einmal ab. Später war es dann schwierig, Termine zu finden, an denen alle sechs Verteidiger Zeit hatten, zumal Nicole Schneiders, die Anwältin des 22-Jährigen, jede Woche zwei bis drei Tage in München weilt, wo sie als Verteidigerin im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tätig ist.
Zwei von sechs Zeugen waren gestern nicht erschienen, ein weiterer erlitt im Gericht einen Schwächeanfall und wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Deshalb wurde ein weiterer Verhandlungstermin nötig, der nun am 22. Mai stattfinden soll. Ein Kriminalbeamter berichtete gestern, eine Vertrauensperson habe mitgeteilt, der Angeklagte sei mit einem roten englischen BMW zur Moschee gefahren als der Anschlag verübt wurde. Die Reifen seien dann abmontiert und an einem Feldweg bei Minseln abgelegt worden. Die dort gefundenen Reifen passten jedoch nicht zur der an der Moschee gesicherten Spur. Das taten aber die Reifen, die an dem rotem BMW angebracht waren. Die Verteidigerin meinte aber, es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte den BMW je gefahren habe. Bei zahlreichen Verkehrsverstößen, bei denen er erwischt wurde, hatte er andere Autos benutzt. Die weiteren Vernehmungen ergaben keine neuen Erkenntnisse.