NPD-Walter muss Geldstrafe zahlen

Erstveröffentlicht: 
14.05.2014

NPD-Walter muss Geldstrafe zahlen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte gestern wohl recht. Dass Markus Walter, Stadtratsmitglied der NPD, einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs nicht akzeptierte und dagegen vor Gericht zog, habe seinen Grund darin, dass Walter „Aufsehen erregen“ wollte. „Das ist ihm auch gelungen“, meinte der Ankläger mit Blick auf die gut gefüllten Zuhörerplätze in Raum 148 des Amtsgerichts. Aber die Justiz muss sich nicht grämen, für Walter ging der Schuss durchaus nach hinter los. Nicht nur, weil er von Richterin Katrin Schmitt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sondern auch, weil vor der versammelten Öffentlichkeit noch einmal seine Vorstrafen aufgelistet wurden und so deutlich wurde, wes Geistes Kind der braune Walter ist.

Zunächst zur Strafe und ihrer Vorgeschichte. In der Stadtratssitzung am 27. Januar hatte OB Bernhard Matheis den NPD-Mann wegen ungebührlichen Verhaltens drei Mal zur Ordnung gerufen und danach von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und Walter aufgefordert, den Saal zu verlassen. Der kam der Aufforderung erst nach, als der Oberbürgermeister mit dem Ordnungsamt drohte. Dieses Verhalten wertete die Richterin gestern als Hausfriedensbruch und verdonnerte Walter zu einer Geldstrafe von 750 Euro – immerhin 150 Euro weniger, als zunächst im Strafbefehl ausgewiesen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ahnte wohl, dass Walter vor Gericht unterliegen würde. „Sie sind sieben Mal vorbestraft, heute kommt die Achte hinzu“, prophezeite er noch vor Verkündung des Urteils. Zu diesen Vorstrafen aus den Jahren 1993 bis 2011 gehören Verurteilungen wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Sachbeschädigungen, Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Störung der Totenruhe, fahrlässige Körperverletzung und zuletzt Insolvenzverschleppung. In dem Staat, den Walter so gern hätte, würde er mit dieser Vorstrafenliste „sofort in einem Lager verschwinden“, hielt ihm der Anklagevertreter vor.

Richterin Schmitt verzichtete auf politische Wertungen, wies aber auf eine interessante Beobachtung hin: Dass der Fraktionsvorsitzende der „Reps“ im Stadtrat, Andreas Burkhardt, als Zeuge zugunsten von Walter aussagte, habe wohl auch daran gelegen, dass er „in einer freundschaftlichen Beziehung zu Walter zu stehen scheint.“ Gut beobachtet! Die Pirmasenser Rechtsextremen kennen und mögen sich. (pr)