Achter Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht gegen einen 22-Jährigen wegen des Moschee-Anschlags im Jahr 2010.
RHEINFELDEN. Das Verfahren
gegen einen 22-jährigen Kaufmann, dem mehrere rechtsextrem motivierte
Straftaten, darunter ein Anschlag auf die Moschee in Rheinfelden, zur
Last gelegt werden, ging auch am achten Verhandlungstag nicht zuende.
Mehrere Zeugen sind nicht erschienen. Den Antrag der Verteidigerin, das
Verfahren abzubrechen, hat das Jugendschöffengericht abgelehnt.
Nachdem sechs Mitangeklagte wegen der Beteiligung an einer
Massenschlägerei am 26. Februar 2011 in Herten bereits freigesprochen
wurden, steht zu erwarten, dass der 22-Jährige hinsichtlich dieses
Vorwurfs ebenfalls freigesprochen wird. Somit bleibt als Hauptvorwurf
ein Anschlag auf die Alperenler-Moschee. Ein zweiter Anschlag, der
ebenfalls dem 22-Jährigen zur Last gelegt wird, wurde auf Antrag der
Verteidigerin bereits aus formalen Gründen von dem Verfahren
ausgeklammert und soll später verhandelt werden. Beide Anschläge
ereigneten sich im Jahr 2010. Wegen der langen Verfahrensdauer haben
viele Zeugen keine konkrete Erinnerung mehr an die damaligen Vorgänge.
Dass sich das Verfahren so lange hinzog, hat mehrere Gründe. Die
Staatsanwaltschaft hat bereits am 21. Januar 2011 Anklage erhoben, doch
weil dem Gericht bekannt war, dass noch weitere Dinge anhängig sind,
wartete es erst einmal ab. Später war es dann schwierig, Termine zu
finden, an denen alle sechs Verteidiger Zeit hatten, zumal Nicole
Schneiders, die Anwältin des 22-Jährigen, jede Woche zwei bis drei Tage
in München weilt, wo sie als Verteidigerin im Prozess um den
Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tätig ist.
Zwei von sechs Zeugen waren gestern nicht erschienen, ein weiterer
erlitt im Gericht einen Schwächeanfall und wurde vom Rettungsdienst ins
Krankenhaus gebracht. Deshalb wurde ein weiterer Verhandlungstermin
nötig, der nun am 22. Mai stattfinden soll. Ein Kriminalbeamter
berichtete gestern, eine Vertrauensperson habe mitgeteilt, der
Angeklagte sei mit einem roten englischen BMW zur Moschee gefahren als
der Anschlag verübt wurde. Die Reifen seien dann abmontiert und an einem
Feldweg bei Minseln abgelegt worden. Die dort gefundenen Reifen passten
jedoch nicht zur der an der Moschee gesicherten Spur. Das taten aber
die Reifen, die an dem rotem BMW angebracht waren. Die Verteidigerin
meinte aber, es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte den BMW je
gefahren habe. Bei zahlreichen Verkehrsverstößen, bei denen er erwischt
wurde, hatte er andere Autos benutzt. Die weiteren Vernehmungen ergaben
keine neuen Erkenntnisse.