Amtsgericht: „Gewaltanwendung von erheblichem Ausmaß“ / Prozess gegen
zwei weitere Angeklagte wird am kommenden Montag fortgesetzt
Bewährung nach Angriff auf NPD-Sympathisanten
Ein
Jahr auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit: Zu dieser
Strafe ist ein junger Mann gestern vom Amtsgericht wegen des Angriffs
auf einen Sympathisanten der NPD verurteilt worden. Der Vorfall
ereignete sich im August 2012 am Rande einer Demonstration der Partei in
Mannheim. Der Verurteilte wird der linken Szene zugeordnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Andreas H. während der Demonstration das 48 Jahre alte Opfer unvermittelt angriff und mit Faustschlägen, Tritten sowie Pfefferspray verletzte. Juristisch gesehen ist das eine gefährliche Körperverletzung. Wie schon am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Angeklagte nicht zu dem Vorwurf. Er verweigerte auch Angaben zur Person. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Monate auf Bewährung, der Verteidiger Freispruch.
Es sei "eindeutig", dass der Angeklagte das 48-jährige Opfer angegriffen habe, sagte Richter Holger Hamm in der Urteilsbegründung. Auch wenn im Prozess nicht sicher geklärt worden sei, ob H. den ersten Schlag ausgeführt habe. Zeugen hätten aber bestätigt, dass H. den Mann mehrfach geschlagen und getreten habe - auch als dieser bereits am Boden lag. Dies sei eine "Gewaltanwendung von erheblichem Ausmaß" und "keine Heldentat", sagte Hamm.
Die von den Verteidigern gestellten Befangenheitsanträge gegen Hamm wies das Amtsgericht als unbegründet ab. Gestern wurden drei Polizeibeamte vernommen, die die Tat beobachtet oder die Strafanzeige aufgenommen hatten.
Den Prozess gegen zwei weitere Angeklagte trennte der Richter vom Verfahren ab, weil noch zwei Polizeibeamte als Zeugen gehört werden müssen. Die beiden Angeklagten sollen sich an dem Angriff beteiligt haben, einer von ihnen soll auch eine 26 Jahre alte Begleiterin des Opfers angegriffen und ihr Fausthiebe verpasst haben. Sie tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Dieses Verfahren wird am kommenden Montag fortgesetzt.
Auch beim zweiten Prozesstag sicherten wieder ein Dutzend Polizisten das Amtsgericht, um eine Auseinandersetzung zwischen linken und rechten Prozessbeobachtern zu verhindern. Außer einem kurzen Wortgefecht um die Zuschauersitze im Sitzungssaal blieb die Lage aber friedlich.
Der Verteidiger von Andreas H. hat unterdessen angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.