Prinzip der „universellen Justiz“ - Spaniens Rechte will es kippen

Erstveröffentlicht: 
12.02.2014

Bisher konnte Spaniens Justiz Menschenrechtsverletzungen weltweit verfolgen. Die regierenden Konservativen wollen die richterliche Befugnis nun per Gesetz kippen.

 

MADRID afp | Das Parlament in Madrid hat am Dienstagabend mehrheitlich dafür gestimmt, einen Gesetzentwurf der Regierung zur Einschränkung der weltweiten Zuständigkeit spanischer Richter bei Menschenrechtsverletzungen zu erörtern. Dafür votierten die Abgeordneten der rechtskonservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy, die im Parlament über die Mehrheit verfügen. Die linksgerichtete Opposition und Menschenrechtsgruppen kritisieren den Gesetzentwurf als ein Zurückweichen vor wirtschaftlichem und diplomatischem Druck.

 

Der PP-Parlamentssprecher Alfonso Alonso hatte vor der Abstimmung argumentiert, das Konzept der „universellen Justiz“ müsse eingeschränkt werden, weil die hoch gesteckten Erwartungen nicht erfüllt und lediglich Konflikte mit anderen Ländern ausgelöst würden.

 

Erst am Montag hatte die spanische Justiz internationale Haftbefehle gegen ranghohe chinesische Politiker erlassen, unter ihnen der ehemalige Präsident Jiang Zemin; der Vorwurf lautet auf Völkermord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tibet in den 1980er und 90er Jahren. Peking hatte dagegen Protest eingelegt.

 

Der PP-Gesetzentwurf sieht vor, dass die spanische Justiz künftig nur noch dann tätig werden kann, wenn sich das Verfahren gegen spanische Staatsangehörige oder in Spanien lebende Ausländer richtet. Prominentestes Beispiel für das bislang in Spanien geltende Prinzip der „universellen Justiz“ war der ehemalige chilenische Diktator Augusto Pinochet, den der Richter Baltasar Garzón wegen schwerer Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft ziehen wollte.