Am zweiten Prozesstag (14.11) trat ein weiterer Protagonist auf, denn ein dritter Polizist musste durch seine Aussage Licht in diesen laut dem Richter „komplexen Fall“ bringen. Und tatsächlich geschah es auch dank der beiden Verteidiger, die darin enthaltenen Widersprüche aufzudecken. Während sich der eine Angeklagte dem Vorwurf der Versuchten Gefangenenbefreiung ausgesetzt sah, O-Ton Richter: „Soetwas habe ich auch noch nicht verhandelt“, wurde dem Zweiten Körperverletzung zur Last gelegt.
Dem Urteil nach wird das Verfahren gegen den „Gefangenenbefreier“ eingestellt, doch im Falle der unterstellten Körperverletzung verhängte die Justiz eine Strafe von 600 Euro Schmerzensgeld. Wie auch immer sich der Polizeibeamte im Rahmen seiner repressiven Arbeit auch verletzt haben sollte, sich im Nachhinein mit seinen „Waffenkameraden“ abzusprechen um ein aberwitziges Schauspiel im Gerichtssaal zur Aufführung zu bringen um danach mit einer Gage von 600 Euro von der Bühne zu treten, ist absurd. Nicht nur das sich das Justizsystem zum Bühnenhelfer für fantasierende Gewaltfetischisten degradieren lässt, es geht diesem Mummenschanz auch noch auf den Leim und öffnet damit der Polizeiwillkür Tür und Tor. Nur aufgrund des Engagements der beiden Verteidiger, die vehement versuchten dieser Scharade ein Ende zu bereiten, ist es zu verdanken, dass die Repression nicht noch härter ausgefallen ist.
Angeklagt waren nur zwei, bedroht sind wir aber alle. Und zwar auf jeder Demo und bei jeder Aktion, egal ob legales oder illegales Handeln, egal ob mit oder ohne Vermummung. Also seid solidarisch, bildet Gruppen und passt auf euch auf, lasst uns gemeinsam gegen Bullenterror und den Polizeistaat kämpfen!