Der Göttinger Neo-Nazi Mario M. hat in einem Brief an die Bundesgeschäftsstelle der Roten Hilfe massive Drohungen gegen die Göttinger Solidaritätsorganisation ausgesprochen.
Göttingen. In dem am 23. Januar aus dem Gefängnis geschriebenen Brief, in dem M. die Adressaten als „linke Spasemacken“ und „Hohlbirnen“ bezeichnet, kündigt der ehemalige Bundeswehrausbilder seine baldige Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf an:
„Und versprochen, die Knastjahre haben mich nur stärker gemacht, wer mir auf den Sack gehen sollte, der wird sein blaues Wunder erleben. Ready to rumble. Und immer schön artig sein, wer weiß was Messer sich eingesteckt hat. Fragen stelle ich nicht mehr. Lieber tot als rot!“
Weiter schreibt M.: „Ich werde wohl auf .45er Colt satteln, mit fiesem ,Hohl-Spitz-Smileys’, die pilzen am Mann immer so herrlich auf! Kann man auch super mit ,Knallquecksilber’ füllen – echt geil.“ Hohlspitzgeschosse verursachen größere Verletzungen als herkömmliche Munition, Knallquecksilber gilt als besonders explosionsgefährlich.
Klären wie es dazu kommen konnte
M. bezeichnet sich in dem Brief als „bekennender Nationalsozialist“. Er zitiert darin den ehemaligen SS-Obersturmführer der Waffen-SS Gerd Knabe und nimmt Bezug auf das Freikorps Roßbach, das als bedeutendste Kaderschmiede des Nationalsozialismus gilt.
Andreas Buick, Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft, bestätigt auf Tageblatt-Anfrage, dass nach Anzeige der Roten Hilfe ein Ermittlungsverfahren gegen M. eingeleitet worden ist. „Wegen Beleidigung und Bedrohung“, sagt Buick.
Der Anwalt der Roten Hilfe, Joachim Lau, soll auch klären, „wie es dazu kommen konnte, dass solche offenen Morddrohungen aus dem Gefängnis heraus ihren direkten Weg zu den politischen Gegnern der Nazis finden konnten“.
Dazu erläutert die Leiterin der JVA, Regina Weichert-Pleuger, dass Briefe an und von Strafgefangenen grundsätzlich nur einer Sichtkontrolle unterzogen werden, um sicher zu gehen, dass nicht herein oder heraus geschmuggelt wird.
Seit September 2009 in der JVA Rosdorf
Eine Inhaltskontrolle könne nur dann von der JVA angeordnet werden, wenn ein konkreter Verdacht vorliege. Wie jetzt bei M. Nach Auskunft von Lau sollen M.s Briefe zumindest für drei Monate kontrolliert werden. Weichert-Pleuger erinnert an das Briefgeheimnis. Dieses Grundrecht müsse sehr hoch bewertet werden.
M. sitzt seit September 2009 in der JVA Rosdorf ein. Er war damals im sogenannten „Pumpgun-Prozess“ wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz sowie wegen Bedrohung und Beleidigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Nach einer Schießerei in der Tabledance-Bar Moonlight hatte M. zudem versucht, mit zwei weiteren Neo-Nazis das Lokal in Brand zu stecken. Bei einer Razzia der Polizei wurden eine Maschinenpistole, ein Scharfschützengewehr eine Pumpgun, Munition und Messer sichergestellt.
Bereits 2009 Briefe beschlagnahmt
Bereits im März 2011 hatte sich M. mit einem Brief persönlich an ein Mitglied der Roten Hilfe gewandt. Mit Drohungen hält er sich darin zurück, unterschreibt diesen Brief aber mit „14/88 Oier Messer“. Die Zahl 14 steht dabei für „14 Words“, einen Glaubenssatz des us-amerikanischen Rechtsextremisten David Eden Lane. „88“ steht für „Heil Hitler“.
Weil M. ein Schreiben an das Landeskriminalamt mit „Mit deutschem Gruß“ beendete, verurteilte ihn das Amtsgericht Göttingen im Dezember 2011 zu weiteren zwei Monaten Haft ohne Bewährung. 2009 hatte bereits das Landgericht Göttingen mehrere Briefe M.s beschlagnahmt, die er in seiner Untersuchungshaft geschrieben hatte.
Darin hatte M. ein „Hoch auf die nationalsozialistische Bewegung“ ausgerufen und verkündet: „Irgendwann werden wieder Männer in Schwarz durch das Brandenburger Tor marschieren.“ Die nationalsozialistische Schutzstaffel hatte Schwarz als Uniformfarbe.