B: Endlos-Prozess gegen Gentechnik-Gegnerin

Gentechfilz: Wie das JKI die Genlobby unterstützt

Am Dienstag, den 25. Juni 2013 wird um 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten (Saal D 107, Wilsnacker Straße 4) gegen eine Gentechnikkritikerin verhandelt. Es geht um den Vorwurf diese hätte im September 2009 das Gelände des Julius-Kühn-Instituts (JKI) betreten und somit Hausfriedensbruch begangen.

 

Gentechnik erscheint derzeit vielen als unvermeidliche Realität. Die Fütterung von Nutztieren mit südamerikanischem Soja ist seit Jahren gängige Praxis und löst kaum noch Empörung aus. Die „Nulltoleranz" gilt zunehmend als unrealistisch und nicht praktizierbar. In Mexiko, dem Ursprungsland des Mais, hat Monanto beantragt dort 11 Mio. Hektar Genmais anbauen zu dürfen. In Bezug auf die Südlichen Staaten Afrikas ist ein neues Abkommen geplant, das den Menschen dort ihr Recht auf eigenes Saatgut nehmen würde. In Deutschland hat das BMBF ein neues Förderprogramm namens IPAS Innovative Pflanzenzüchtung im Anbausystem (IPAS, siehe www.ptj.de/ipas) eingerichtet, das unter anderem die Gentechnikindustrie fördert.

 

Dennoch gibt es Erfolge: 2013 ist in ganz Deutschland offiziell (ob es inoffiziellen Anbau gibt, kann schließlich keine_R wissen) keine einziges Feld mit gentechnisch veränderten Organismen geplant. Sicher auch ein Erfolg vielfältigster Aktionen von Gentechnikgegner_Innen in den Jahren zuvor.

 

Demo am BMBF

 

Ein Teilziel ist also erreicht und nun könnte mensch also annehmen, es sei relativ ruhig geworden rund um das Thema Gentechnik in Deutschland. Wer so denkt, hat allerdings nicht mit der behäbigen Bürokratie der Gerichte gerechnet. So laufen einerseits Klagen der Gentechnikkritiker_Innen über viele Jahre, wie z.B. ein über vier Jahre dauernder Rechtsstreit des Gentechnikgegners Jörg Bergstedt mit dem Forschungszentrum Jülich zeigt. Anfang dieses Monats fiel endlich das Urteil, dass Bergstedts Recht auf Einsicht in die Förderungsunterlagen des Forschungszentrums bestätigt. Da dem Forschungszentrum allerdings noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen steht, kann sich das Verfahren auch noch weiter in die Länge ziehen.

 

Auf der anderen Seite werden die Kritiker_Innen mittels endlos nahezu erscheinenden Verfahren kriminalisiert. Beispielsweise war fünf Jahre nach der Zerstörung eines Genweizenfeldes nahe der Gendatenbank in Gatersleben 2008 der Prozess gegen die betroffenen Aktivist_Innen immer noch nicht beendet und sollte nun sogar erneut beginnen. In diesem Fall wurde ein Urteil aufgrund mangelnder Prüfung des rechtfertigenden Notstandes − und insbesondere unzureichender Prüfung der Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheids des Feldes − aufgehoben (mehr dazu siehe z.B. hier). Erst jetzt habt das zuständige Landgericht Magdeburg den Betroffenen eine Einstellung angeboten.

 

Gerichte doof

 

Noch absurder mutet die langwierige Strafverfolgung in einem − im Vergleich lächerlich wirkenden − Verfahren gegen eine Gentechnikkritikerin an, die sich im September 2009 mit dem Pförtner des JKI (Julius-Kühn-Institut, siehe julius-kungel-institut.de.vu) in Berlin-Dahlem unterhalten hat, während andere ein Transparent aufhängten, um auf die Verflochtenheit des JKI mit der deutschen Gentechniklobby aufmerksam zu machen (siehe hier). Dieses Institut berät die Zulassungsbehörde BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) bei Freisetzungsanträgen für Gentechnik und jedes mal werden die Versuche im Freiland ohne weitere Prüfung als <„absolut sicher" eingestuft. Die Mitarbeiter_Innen des Instituts taten sich offenbar schwer mit der durch die Versammlung geäußerten Kritik umzugehen. Obwohl das Gelände öffentlich zugänglich ist, stellte das JKI Strafantrag gegen alle Demonstrationsteilnehmer_Innen wegen „Hausfriedensbruch".

 

das JKI im Gentechniknetzwerk

 

Monate später wurde gegen die Kletternden und ihre Unterstützer_Innen eingestellt. Nicht jedoch das Verfahren gegen Franziska, die mit dem Pförtner geredet hatte. Gegen sie wird nun schon seit fast vier Jahren verhandelt, ohne dass es bislang zu einer Überprüfung der Vorwürfe kam. Dabei musste die Beschuldigte mehrfach die weite Fahrt nach Berlin auf sich nehmen. Während einer Haft wegen einer Anti-Atom-Aktion sollte sie im November 2011 für weitere Verhandlungstage wochenlang in einem Gefangenentransporter nach Berlin „verschubt" werden (siehe hier). Zuletzt hatte die zuständige Richterin Greiff die Angeklagte im Februar 2012 einfach in Abwesenheit verurteilt, obwohl sie wusste, dass diese durch langwierige Einlasskontrollen aufgehalten wurde. Eine Entscheidung die im letzten Herbst durch das Landgericht aufgehoben wurde (siehe hier).

 

Nächsten Dienstag, 25. Juni 2013 geht das Verfahren wieder von vorne los. Wieder wird Franziska vor Richterin Greiff stehen, die inzwischen angeregt hat, das Verfahren nach § 153 II StPO einzustellen. Das lehnte die zuständige Amtsanwaltschaft unter Vorsitz von Amtsanwältin Arndt allerdings ab, da die „Wichtigkeit" und die „zu vermutende[…] Auswirkung" einer Einstellung entgegen stünden.

 

Franziska mit Transpi

 

Bereits in der Strafakte zum Verfahren heißt es, Franziska sei besonders tatverdächtig, weil sie eine Demonstration, mit der am Vortag der Aktion gegen Agrogentechnik protestiert wurde, angemeldet hatte. Im Zuge der Strafverfolgung erstellte die Polizei eine Auflistung aller Bewohner_Innen der WG der Beschuldigten und glich diese mit den am Briefkasten vermerkten Namen ab. Und im Rahmen des Telefonüberwachungs-Skandals (siehe www.projektwerkstatt.de/abhoeren2011/ und bei Informationsdienst Gentechnik) um die Projektwerkstatt Saasen, der im Februar bekannt wurde, wurden nicht nur − unter vielen, vielen anderen − Gespräche mit Franziska mit aufgezeichnet, sondern auch explizit ihre Schriftproben von Gefängnissen angefordert.

 

Doch im vorliegenden Verfahren wäre eine Strafverfolgung ohne den Strafantrag des JKI garnicht möuuglich. Trotzdem hält das Institut bis heute an dem Strafantrag fest. Sicherlich nicht verwunderlich bei einer Einrichtung deren Hauptstelle in Quedlinburg jahrelang durch unkritische Genehmigungspraxis gentechnische Freilandversuche ermöglicht oder zumindest erleichtert hat. Frau Birgit Hering (Tel. 030 8304-2023), die im vorliegenden Verfahren den Strafantrag unterzeichnet hat, der Berliner Institutsleiter Herr Reichmuth (Tel. 030 8304-1) und der Verwaltungsleiter aller Zweigstellen Herr Kasperczyk (Tel. 0394 647-0), der dem Gericht gegenüber nochmal explizit erklärt hat, Frau Hering sei berechtigt den Strafantrag gegen Franziska zu stellen, sollten sich fragen lassen, weshalb sie mit Strafanträgen auf Kritik reagieren und im vorliegenden Fall diesen Strafantrag über viele Jahre lang aufrecht erhalten. Das Institut ist auch per Fax (030 / 8304 − 2002) erreichbar oder kann direkt besucht werden (JKI Berlin, Königin-Luise-Str.19, 14195 Berlin-Dahlem).

 

Übrigens:

Die Angeklagte freut sich am Dienstag über jede mögliche Unterstützung. Die Verhandlung findet am 25.06. um 9:00 Uhr am Amtsgericht Tiergarten (Saal D 107, Wilsnacker Straße 4) statt.

 

 

Hintergründe zu dem Verfahren:

gentechfilz.blogsport.de/category/franziskas-prozess/

 

Weiteres zum Thema Gentechnik-Lobby:

www.biotech-seilschaften.de.vu