Sex als Ermittlungstaktik ist nicht erlaubt

Erstveröffentlicht: 
09.02.2013

Verdeckte Ermittler von BKA und Bundespolizei dürfen keine sexuellen Beziehungen eingehen, um Informationen zu erlangen. Das erklärte jetzt Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche auf eine parlamentarische Anfrage.

 

Anlass der Nachfrage ist der Fall des englischen Polizisten Mark Kennedy, der mit falschem Namen einige Jahre lang militante Umweltschützer und Globalisierungskritiker in ganz Europa ausspionierte. Auch in Deutschland war Kennedy aktiv: während des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 sowie beim Nato-Gipfel in Baden Baden 2009.

 

Im Rahmen seiner Spitzeltätigkeit unterhielt Polizist Kennedy auch Liebschaften. Wie die Zeitung Guardian aufdeckte, war es durchaus üblich, dass verdeckte Ermittler sexuelle Beziehungen in der von ihr überwachten Szene knüpften. Jetzt klagen zehn Frauen und ein Mann vor dem High Court auf Schadensersatz. Sie hätten ein emotionales Trauma erlitten, nachdem Menschen sich als Spitzel entpuppten, mit denen sie "tiefe persönliche" Beziehungen eingingen.

 

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko wollte von der Regierung wissen, ob sie es für zulässig hält, wenn Verdeckte Ermittler "Sexualität oder sonstige emotional tiefgehende Beziehungen mit ihren Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizieren". In seiner Antwort erklärt Staatssekretär Fritsche, "dass das Eingehen derartiger Beziehungen aus ermittlungstaktischen Gründen in aller Regel unzulässig ist". Und er fügt hinzu: "Dies gilt auch für den Einsatz von Mitarbeitern ausländischer Behörden in Deutschland mit deutscher Zustimmung." Die Auskunft enthält aber eine wichtige Einschränkung: Unzulässig ist der Ermittler-Sex nur, wenn er "aus ermittlungstaktischen Gründen" stattfindet. Wenn der Verdeckte Ermittler aber aus Lust und/oder Liebe gerne mit einer Zielperson schlafen will, scheint dies rechtlich nicht ausgeschlossen.

 

In Baden-Württemberg hat die Polizei 2010 den jungen Beamten Simon Bromma in linke studentische Gruppen eingeschleust, Er sollte herausfinden, ob im Umfeld der Anitifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) Gewaltakte gegen Polizisten und Nazis geplant waren. Er erschlich sich in den Kreisen um die studentische "Kritische Initiative" Freundschaften, flog dann aber auf, als ihn eine Ferienbekanntschaft erkannte. Sieben Betroffene aus der bespitzelten Szene erhoben im August 2011 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Sie verlangen die Feststellung, dass der Undercover-Einsatz gegen die linke Heidelberger Szene generell rechtswidrig war. Sie seien keine "gewaltbereiten Gefährder". Außerdem sei die Privatsphäre und die Menschenwürde verletzt, wenn den Aktivisten "ohne eigenes Wissen eine Freundschaft/Bekanntschaft zu einem polizeilichen Ermittler aufgezwungen" werde.

 

Das Verfahren kommt allerdings nicht voran, weil Innenminister Reinhold Gall (SPD) alle Spitzelberichte Brommas gesperrt hat. Die Arbeitsweise Verdeckter Ermittler müsse geheim bleiben, da die Agenten sonst enttarnt werden könnten . Dagegen klagten die Betroffenen in einem Zwischenverfahren und erzielten nun einen Teilerfolg. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erklärte die Sperrung der Akten teilweise für rechtswidrig. Zumindest die internen Polizeiberichte, die nach der Enttarnung von Bromma angefertigt wurden, hätten nicht pauschal für geheim erklärt werden dürfen. Es hätte genügt, Passagen zu schwärzen.

 

Kläger Michael Dandl von der AIHD kann sich über den Teilerfolg nicht freuen. "Solange Brommas Spitzelberichte geheim bleiben, hängt der Prozess völlig in der Luft". Dandl und seine Mitstreiter wollen jetzt beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Aktensperrung vorgehen.