Haftstrafe wegen Anti-Nazi-Demo: Linke Nummer

Barrikaden gegen Naziaufmarsch in Dresden
Erstveröffentlicht: 
17.01.2013

Bei der traditionellen Anti-Nazi-Demo in Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewaltexzessen: Das Amtsgericht hat nun einen angeblichen Rädelsführer zu einer knapp zweijährigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Und ohne konkrete Beweise.

 

Autos und Barrikaden brennen auf den Straßen, dunkle Rauchsäulen steigen zwischen Blaulichtern am Horizont auf, Feuerwerkskörper explodieren. Menschen schreien wild durcheinander, Flaschen und Steine fliegen in die Menge, schrill ertönt das Martinshorn. Wasserwerfer sind im Einsatz, Reizgas wabert durch die Luft.

 

Dresden, Südvorstadt, 19. Februar 2011.

Eine Stadt im Ausnahmezustand, wie jedes Jahr, wenn sich Neonazis zum Aufmarsch formieren, um der Bombardierung Dresdens 1945 zu gedenken, und Gegendemonstranten auf den Plan rufen - und doch war es noch nie zuvor so heftig wie an jenem Samstag.

3000 Rechtsextreme sind gekommen, die Behörden hatten 4000 erwartet. Nach Angaben des Gewerkschaftsbunds sind mehr als 21.000 Menschen auf den Beinen, um sich den Neonazis in den Weg zu stellen, die Polizei spricht von 12.000.

 

Einer von ihnen ist Tim H. Das Amtsgericht Dresden hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Familienvater nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Und vor allem: ohne konkrete Beweise. Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung.

 

Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts sah es als erwiesen an, dass Tim H. am 19. Februar 2011 mit einem Megafon die Masse zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert hatte.

Damit folgte das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft Dresden: Tim H. habe an jenem Tag zwischen 10.35 und 10.50 Uhr 500 Personen auf die Sperre von 14 Polizeibeamten gehetzt. 100 von ihnen - teilweise vermummt wie Tim H. - sollen die Barrikade in mehreren "Angriffswellen" attackiert haben, einige benutzten dabei Pyrotechnik, Steine, Latten und Flaschen als Wurfgeschosse.

 

"Nicht abdrängen lassen!"


Laut Staatsanwaltschaft war Tim H. "Koordinator" des Durchbruchs, er soll per Megafon Kommandos gegeben haben. Countdowns wurden heruntergezählt, damit man mit vereinter Kraft gegen die Sperre ankam. Nach zehn Minuten strömte die Masse an den Polizisten vorbei, dabei soll Tim H. einen der Beamten als "Nazi-Schwein" bepöbelt haben, vier Beamte wurden verletzt. Durch seine Körpergröße, Berichten von Augenzeugen und Videoaufnahmen sei Tim H. hinreichend identifiziert, so die Staatsanwaltschaft.

 

Tatsächlich konnte die Staatsanwaltschaft in vier Verhandlungstagen weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen: Der Hauptbelastungszeuge - ein Anwohner, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte - sagte bereits am ersten Prozesstag, Tim H. sei nicht die Person, die ins Megafon gebrüllt habe.

 

Auch vier geladene Polizeibeamte konnten keine Angaben zum Täter machen. Es sei gar unklar, ob nur eine Person Kommandos gegeben habe. Auf den Polizeivideos sieht man zwei Personen, die das Megafon benutzen - Tim H. ist nicht zu erkennen.

 

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Tim H. die Ansagen gemacht haben: "Durchbrechen!" und "Nicht abdrängen lassen!" Auf einem Video ist jedoch zu hören, dass die Person am Megafon ruft: "Kommt nach vorne!" Selbst, wenn es Tim H. gewesen wäre: Ist das ein Aufruf zum Gewaltexzess?

Nach Ansicht von H.s Verteidiger Sven Richwin aus Berlin gründet sich die Verurteilung allein auf eine vermeintlich ähnliche Statur des Angeklagten mit einer Person in einem verpixelten Polizeivideo. "Das Gericht hantierte in seiner mündlichen Urteilsbegründung allein mit Vermutungen und Allgemeinplätzen", sagt Richwin und kritisierte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafverschärfung, die sogar auf zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug plädiert hatte. "Es gibt keine Beweise für eigene Tätlichkeiten meines Mandanten, eine Durchsage 'nach vorne zu kommen' als Aufforderung zum gewaltsamen Durchbruch mittels Flaschenbewurf und Stockschlägen zu interpretieren, ist ohnehin recht phantasievoll."

 

Exempel statuieren


Das schien für das Gericht keine Rolle zu spielen. "Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen", sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung und stellte sich auch in diesem Punkt hinter die Staatsanwaltschaft, die bereits in der Anklageschrift hervorhob, dass Tim H. selbst keine Gegenstände geworfen oder Polizeibeamte angegriffen habe. "Doch werden ihm die 'Treffer' und Tritte anderer Mitglieder aus der Gruppe gemäß §25 Abs. 2 StGB zuzurechnen sein." Zudem habe er die Gruppe so "aufgeheizt", dass "zumindest andere Beteiligte im Werfen von Steinen und anderen Gegenständen das Regelbeispiel des § 125a S. 2 Nr. 2 StGB verwirklichten".

 

Tim H. schwieg während des Prozesses. Wohl in seiner Verzweiflung griff das Gericht zu wundersamen Maßnahmen und lud seinen Arbeitgeber: Einen Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle der Linken. Der Richter vermutete, die Partei habe ihm möglicherweise den Auftrag zum Krawallmachen gegeben. Das Problem: Tim H. war zum Zeitpunkt der Anti-Nazi-Demonstration noch gar nicht bei der Linken angestellt.

 

"Der Versuch, die Linke in die Ecke von Gewalttätern zu stellen, ist so absurd wie durchsichtig. Statt Neonazi-Schläger zu bekämpfen, verfolgt die Dresdner Justiz seit Jahren die Strategie, den friedlichen Protest zu kriminalisieren", sagt die stellvertretende Parteivorsitzende Caren Lay, die wegen der Proteste 2011 selbst von einer Immunitätsaufhebung betroffen ist.

 

Ein milderes Urteil - womöglich auf Bewährung - wäre möglich gewesen, wenn der Angeklagte nicht geschwiegen, sondern sich zu seinen Beweggründen geäußert hätte, begründete der Richter seine Entscheidung im Fall Tim H. Der Prozess gegen ihn war der erste gegen einen angeblichen Rädelsführer der Gewaltexzesse, andere Verfahren gegen Blockierer wurden weitestgehend eingestellt.

Dass das harte Urteil gegen Tim H. auch abschreckende Wirkung erzielen soll, daraus machte der Richter kein Geheimnis. Die Einwohner von Dresden seien es leid, dass das Gedenken "von beiden Seiten, Rechten und Linken" ausgenutzt werde.

 

Es ist ein Urteil "von Null auf Gefängnis", wie es Rechtsanwalt Richwin formulierte. "Ich glaube nicht, dass es die nächste Instanz übersteht - wegen der Beweislage und der persönlichen Verhältnisse meines Mandanten. Tim H. ist nicht vorbestraft und führt ein geregeltes Leben wie es geregelter nicht geht. Eine Bewährung wurde ausdrücklich deswegen verwehrt, weil er von seinem guten Recht Gebrauch gemacht hat, im Prozess zu schweigen, die Unschuldsvermutung scheint in Dresden keine Gültigkeit zu haben."