Unbeachtet von der Medienlandschaft mit Ausnahme von Radio Dreyeckland wird am kommenden Donnerstag der Baden Württembergische Landtag das Polizeigesetz verschärfen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses wurde zwar noch nicht veröffentlicht, es darf aber davon ausgegangen werden, dass der Gesetzesentwurf nicht geändert werden wird.
Der Gesetzesentwurf, der Landesregierung sieht unter anderem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den präventivpolizeilichen Einsatz von Vertrauenspersonen vor. Übersetzt heißt dies, dass sogenannte Anquatschversuche auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Das neue Polizeigesetz könnte somit die verstärkte Anwerbung von InformantInnen z.B in der linken Szene bedeuten und dies obwohl Spitzel wie im prominenten Fall Simon Bromma in Heidelberg höchst selten zu einer relevanten Verfolgung von schweren Straftaten führen.
Ferner soll eine Anpassung der Speicherfristen personenbezogener Daten, wenn innerhalb einer laufenden Speicherfrist neue Daten hinzugespeichert werden, erfolgen. Einmal erhobene Fingerabdrücke könnten zukünftig also rechtkonform eventuell noch länger gespeichert werden. Die Verarbeitungsmöglichkeiten von Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle gespeichert wurden, soll erweitert werden. Geschaffen werden soll eine Rechtsgrundlage, die einen Datenabgleich mit Dateien zulässt, für die eine Berechtigung zum Abruf besteht.
Mit dem Polizeigesetz soll auch das Personenstandsgesetzes geändert werden. Den unteren Fachaufsichtsbehörden soll zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Daten des elektronischen Personenstandsregisters bei den Standesämtern im automatisierten Abrufverfahren zuzugreifen.
Die Änderungen des Polizeigesetzes sollen das Polizeigesetz auch an den Vertrag von Prüm anpassen. Dieser wurde auf europäischer Ebene im Jahr 2008 beschlossen und sieht die Vertiefung der grenz -überschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vor. Somit wird mit dem vorliegenden Entwurf auch den Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates innerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes unter den gleichen Bedingungen Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt, wie innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Selbst eine Woche vor dem erneuten Ausbau überwachungsstaatlicher Instrumentarien auch unter Grün/Rot kann kein Widerstand gegen die Verschärfung festgestellt werden.