Regierungspräsidium drängt Flüchtlinge zur „freiwilligen Ausreise“

Refugees Welcome

Das Regierungspräsidium Karlsruhe verstärkt bei der Erteilung einer Duldung erneut den Druck auf Menschen, um sie zu einer „freiwilligen Ausreise“ zu bewegen. In einem „Hinweisblatt“ wurde erklärt, sie seien „zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet“. Wer nicht freiwillig ausreise, dem drohe die polizeiliche Abschiebung. Die Betroffenen sollen ankreuzen ob sie bereit sind „freiwillig“ oder „nicht freiwillig“ auszureisen. Letzteres sollen sie begründen.

 

Das Schreiben soll direkt auf der Ausländerbehörde unterschrieben werden – ohne Übersetzer_in und Rechtsbeistand – andernfalls werde keine Bescheinigung der Duldung erteilt. Damit wird auch das lebensnotwendige „Taschengeld“ entzogen. Das Schreiben enthält weiterhin keinerlei Angaben darüber, welche rechtlichen Konsequenzen die „Unterschrift des Ausländers“ für laufende Bemühungen zur Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland hat. Den Betroffenen wird nicht dargelegt, welche Gründe eine „freiwillige Ausreise“ verhindern könnten.

 

Die „freiwillige Ausreise“ ist nichts anderes als eine stille Abschiebung. Unter Duldung lebende Menschen werden mit dem „Hinweisblatt“ vom Regierungspräsidium Karlsruhe zu einer Unterschrift genötigt, deren Konsequenzen weder für Betroffene noch für nun involvierte Anwälte absehbar sind. Nach Ansicht mehrerer Anwälte ist das gesamte Hinweisblatt rechtswidrig, da mit dem Hinweisblatt schon bei der Erteilung einer Duldung Druck aufgebaut und mit polizeilicher Abschiebung und Abschiebehaft gedroht wird.

 

Die grün-rote Landesregierung forciert damit erneut ihr erklärtes Ziel, die „freiwillige Ausreise“ als politisch korrekte und „humane“ Form der Abschiebung zu propagieren. Für die Betroffenen dagegen ist die „freiwillige Ausreise“ nichts als die Flucht vor der Abschiebung: Wer nicht freiwillig geht, wird ein paar Tage später von der Polizei nachts aus den Betten gerissen, ins Gefängnis zur Abschiebehaft transferiert und ausgeflogen. Im Falle einer Abschiebung wird den Betroffenen ein fünfjähriges Einreiseverbot für die gesamte EU erklärt, bei einer Wiedereinreise werden außerdem die Kosten für die erfolgte Abschiebung, meist mehrere Tausend Euro, in Rechnung gestellt.

 

In Freiburg sind derzeit über 300 Menschen abschiebe bedroht, hauptsächlich Menschen die der   Minderheit Roma zugeordnet werden. Viele leben seit über 10 Jahren in Deutschland. Sie sollen nach dem Willen der Landesregierung in den nächsten Monaten in ihre Herkunftsländer, hauptsächlich den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, abgeschoben werden. Dort ist ein menschenwürdiges Leben für die Minderheit der Roma nahezu unmöglich, vielen Kindern wird beispielsweise der Schulbesuch verwehrt. Die Diskriminierung der Menschen, denen in Deutschland jeder Schutz verwehrt wird, wird in ihren Herkunftsstaaten auch staatlich forciert. So erließ Mazedonien vor kurzem ein Gesetz, das Menschen zu Straftäter_innen erklärt, welche nach einem abgelehnten Asylantrag aus einem EU-Land abgeschoben wurden. Den Betroffenen kann danach der Reisepass entzogen werden. Serbien und andere Staaten erwägen derzeit ähnliche Maßnahmen.