„GBW-Mieter nicht geschützt“

Die GBW investiert gerade in die Sanierung ihrer Gebäude an der Äußeren Bayreuther Straße.
Erstveröffentlicht: 
12.07.2012

Nürnberg  - Gravierende Nachteile für die über 10.000 GBW-Mieter allein in Nürnberg und Erlangen können bei einem Verkauf des gesamten Wohnungsbestands im Freistaat nur durch Zusatzverträge für jeden Mieter verhindert werden. Die „Sozialcharta“ des Immobilienunternehmens schütze die Mieter nicht ausreichend.

 

Davon ist der „Mieterverein Nürnberg und Umgebung“ überzeugt, der mit seinen 14.000 Mitgliedern im Juli unter das Dach des Deutschen Mieterbunds (DMB) geschlüpft ist. DMB-Geschäftsführer Gunther Geiler kündigte an, dass in Nürnberg und München heute Entwürfe entsprechender Einzelverträge für alle 85.000 GBW-Mieter in Bayern in 33.000 Wohnungen überreicht werden.

„Die sozialen Leitlinien der GBW, die von der Staatsregierung gerne auch als ,Sozialcharta‘ bezeichnet werden, stellen keine durchsetzbaren Rechte dar, sondern entsprechen nur den gesetzlichen Regelungen“, meinte Geiler. Wenn diese Leitlinien nicht eingehalten würden, hätte dies keine Konsequenzen für das Unternehmen.

So enthielten die Leitlinien einen Passus, der keine Eigenbedarfskündigungen verspreche. Doch ein Unternehmen könne keine Eigenbedarfskündigungen aussprechen. Dass Mieterhöhungen, ein weiteres Versprechen, nur im gesetzlichen Rahmen ausgeschöpft werden sollen, sei ja das Problem, so der Jurist. „20 Prozent in drei Jahren sind preistreibend und vertreiben die Mieter.“ Spätestens nach zwölf Jahren sei die Miete auf das Doppelte angestiegen.

Die Umwandlung in Eigentumswohnungen gehöre nicht zur Strategie, zitierte der Mieterbund eine weitere Richtlinie. Wenn die Wohnungen aber doch verkauft werden, sollten den Mietern keine wesentlichen Nachteile entstehen. Geiler: „Der Verkauf an Investoren ist damit nicht ausgeschlossen. Die Mieter können sich gegen einen Verkauf nicht wehren.“

Luxusmodernisierungen seien nicht Bestandteil der GBW-Strategie, heißt es. Mieter würden vorher ausführlich informiert. Die Mieterschützer halten dagegen: Modernisierungen müssten eh drei Monate vorher angekündigt werden. Auch vor Luxussanierungen seien die Mieter nicht geschützt.

Die 33.000 GBW-Wohnungen sind zu 92 Prozent noch im Besitz der staatlichen BayernLB. Auf Drängen der EU-Kommission soll sich die Landesbank aber von Kerngeschäften trennen, wozu sie die Wohnungen zählt, um Milliarden an den Freistaat zurückzuzahlen (wie berichtet). Das Land hat die LB mit zehn Milliarden Euro Steuergeld vor dem Ruin geschützt. Zunächst hat das Finanzministerium exklusiv mit den betroffenen bayerischen Kommunen verhandelt. Doch die EU fordert laut Ministerium ein offenes Bieterverfahren, an dem sich auch private Wohnungsgesellschaften beteiligen können.

Hier aber befürchten nicht nur der Mieterbund, sondern auch die Kommunen wie Nürnberg etwa, dass private Investoren ihren Kaufpreis zulasten der Mieter hinterher wieder reinholen wollen. Geiler: „Soll ein höherer Kaufpreis gezahlt werden, muss diese Steigerung durch Gewinnsteigerung refinanziert werden.“ Ein höherer Preis, so seine Befürchtung, ließe sich nur unter Preisgabe der sozialen Bewirtschaftung erzielen.

Heißt für ihn konkret: Einnahmesteigerungen durch Mieterhöhungen, durch kurzfristigen Verkauf einzelner Wohnungen/Objekte nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen und/oder durch die Reduzierung der Ausgaben. Das könne etwa die Senkung der Ausgaben für die Instandhaltung enthalten oder den Abbau von Verwaltungspersonal. Für die Mieter hieße das laut DMB-Geschäftsführer: „Die Mieter werden wirtschaftlich extrem belastet oder werden so mittel- oder unmittelbar zur Aufgabe ihrer Wohnung gezwungen.“ Denn bisher lägen die Mieten in den GBW-Beständen (allein 3300 in Nürnberg und 2200 in Erlangen) oft unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Um aber die Mieter zu schützen, fordert der Deutsche Mieterbund für jeden eine Zusatzvereinbarung, die auch den künftigen Besitzer bindet. Darin soll/sollen:

  • die Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen (unter Vertragsstrafe) für mindestens 15 Jahre ausgeschlossen werden;
  • Mieterinnen und Mietern über 60 Jahren ein lebenslanger Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen gewährt werden;
  • für alle anderen Mieter ist dieser Schutz auf 15 Jahre nach Erwerb durch einen Privatbesitzer festzuschreiben;
  • Luxusmodernisierungen ausgeschlossen werden;