Erstes Bußgeldverfahren wegen Studierendendemo im Freiburger Hauptbahnhof eingestellt – Tipps an andere Betroffene

Kessel auf Gleis 1

Die erste Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen der Gleisbesetzung am Freiburger Hauptbahnhof im Juni 2010 wurde mit anwältlicher Unterstützung erstritten. Mehrere dutzend TeilnehmerInnen der Bildungsstreikdemo im Freiburger Hauptbahnhof, die sich während der Gleisblockade auf dem Bahnsteig und nicht auf den Schienen befanden, waren mit unrechtmässigen Bußgeldforderungen überzogen worden.

 

Mit der Rücknahme des Bußgeldbescheides folgt die Bundespolizei nun unserer Argumentation, dass Demonstrationen auch im (von staatsnahen Unternehmen) privatwirtschaftlich organisierten, öffentlichen Raum geduldet werden müssen. Hierbei berufen wir uns direkt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011, dass sich auf Aktionen am Frankfurter Flughafen bezog.

In der letzten Zeit bekamen Betroffene mehrmals Post von der Bundespolizei in der eine Stellungnahme oder Begründung des (hoffentlich) eingelegten Widerspruchs gefordert wurde. Hierzu ist zu sagen, dass ihr euren Widerspruch nicht begründen müsst und auch nicht verpflichtet seid Angaben zur Sache zu machen. In diesem konkreten Fall raten wir aber dazu, sich schriftlich an die zuständige Stelle zu wenden und zu schreiben, dass lediglich der Vorwurf gemacht wird, sich während der Bildungsstreikdemonstration am 9. Juni 2010 auf dem Bahnsteig des Freiburger Hbf aufgehalten zu haben.

Mit Verweis auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, welches besagt, dass das Demonstrationsrecht auch in Flughäfen und an Bahnhöfen gilt, raten wir, dann die Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen. Es kann zudem darauf verwiesen werden, dass erste Verfahren bei gleicher Sachlage bereits eingestellt wurden

Wir rufen die Bundespolizei auf, auch die weiteren Bußgeldverfahren einzustellen.
Für Solidarität, freie Bildung und gegen Grenzen!