Trommeln ist keine Körperverletzung: Auf Grundlage dieser Erkenntnis hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die linksalternative Trommelgruppe "Sambastas" eingestellt.
Die "Sambastas" hatten bei einer Demonstration beim deutsch-französischen Gipfeltreffen im Dezember lautstark auf ihren Instrumenten gespielt. So laut, dass ihre Trommeln von der Polizei beschlagnahmt wurden. Die offizielle Begründung war, dass die Kommunikation der Beamten wegen der Musik nicht mehr gewährleistet gewesen sei und der Lärmpegel die im Immissionsschutzgesetz festgeschriebene Grenze von 100 Dezibel überschritten habe. Die Akten gingen an die Staatsanwaltschaft und diese prüfte in der Folge auch wegen des Tatbestands der Körperverletzung durch die Sambagruppe.
Bekommen die Sambastas ihre Instrumente bald wieder?
Grundsätzlich ist Körperverletzung auch durch Trommelwirbel möglich. Die Polizei hat Spitzenwerte von 110 Dezibel gemessen, das ist so laut wie direkt neben einem Presslufthammer und damit "durchaus im gesundheitsgefährdeten Bereich", sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Damit der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt wird, hätten die trommelnden Demonstranten allerdings absichtlich handeln müssen und den Schaden Dritter zumindest billigend in Kauf nehmen müssen. Das taten sie laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber nicht. Verletzt wurde durch die Protestrhythmen auch niemand, und ohne Tinnitusschäden oder ein geplatztes Trommelfell liegt auch keine fahrlässige Körperverletzung vor.
Die Staatsanwaltschaft sprach außerdem von Bereichen, in denen Lärm als "sozialadäquate Belastung hinzunehmen ist", so Maier. Dabei geht es um die Frage, ob der Lärmpegel einer Situation angemessen ist. Und im Verkehr, auf Rockkonzerten, in der Industrie oder eben auf Demonstrationen dürfe es lauter werden.
Das wiederum macht den Sambastas Hoffnung, ihre Instrumente bald wiederzubekommen. Die wurden nämlich beschlagnahmt, und liegen seit der Demo beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Samba-Demonstranten könnten die 13 Trommeln zwar jederzeit abholen, aber nur gegen eine Gebühr von je 50 Euro. "Wir lehnen es ab, insgesamt 650 Euro zu zahlen", sagt Caroljn Terwindt von den Sambastas. Ihre Gruppe ist der Meinung, dass ihre Instrumente unrechtmäßig beschlagnahmt wurden. Terwindt befürchtet zudem Folgewirkungen, sollte die Beschlagnahme einfach akzeptiert werden. "Was wird denn dann als nächstes auf Demos beschlagnahmt?" Derzeit wird eine Klage vorbereitet, um die kostenlose Herausgabe der Instrumente zu erzwingen. Aus Sicht der Stadt gibt es keinen Grund, die Trommeln einfach so herauszugeben. Die Gebühr sei gerichtlich bestätigt und zulässig, die Sachlage habe sich nicht verändert, heißt es aus dem Rathaus.