Gerichtsprozess wegen angeblichem Widerstandes heute nach 2 Befangenheitsanträgen ausgesetzt
Im Zusammenhang mit deiner Demonstration für selbstverwaltete Freiräume am 12.6.2010 kam es heute zu einem Gerichtsprozess gegen ein Opfer von Polizeigewalt. Zwischen einer versuchten Hausbesetzung und dem Straßentheaterfestival „Berlin lacht“ kam Christof N. einem illegalen Platzverweis durch die Polizei nicht sofort nach und wurde infolgedessen von einem Trupp der Bereitschaftspolizei blutig geschlagen und getreten und anschließend auf der Wache misshandelt. Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Die heutige Hauptverhandlung bestritt der
Angeklagte ohne Anwalt, aber sicher nicht ohne sich zu wehren. So
stellte er zahlreiche Anträge, die die Grundlage für einen fairen
Prozess nach dem Grundsatz der Waffengleichheit schaffen sollten. Dies
ist gerade bei der Ausgangssituation – es sind ausschließlich
Belastungszeugen der Polizei geladen und gehört worden – unabdingbar.
Nahezu alle Anträge des Verteidigung wurden - oft ohne sich mit dem
Inhalt der Anträge auseinanderzusetzen - abgelehnt!
Doch auch schon
bei der Eingangskontrolle musste sich der Angeklagte seine Rechte hart
erkämpfen: Seine Prozessunterlagen wurden illegaler weise durchsucht und
teilweise eingezogen und erst nach entsprechender Beschwerde beim
Richter wieder herausgegeben.
Nach knapp 2 Stunden und 2
Befangenheitsanträgen gegen Richter Pohle wurde der Prozess dann auf
Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt – muss also nochmals von vorne
begonnen werden.
„Heute musste ich mit ansehen, wie die
Fließbandjustiz Anträge von Menschen, die sich vor Gericht selbst
verteidigen und keine Juristen sind, nicht ernst nimmt und mit abstrusen
Begründungen ablehnt!“ kommentiert eine Prozessbeobachterin das
Geschehen.
Bereits vor dem Gerichtsgebäude wurden Prozessteilnehmer
und Zuschauer von einem Polizeiaufgebot empfangen, das extra für die
Verhandlung bestellt war. „Die faktische Vorverurteilung durch Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht, die bereits aus der Akte hervorgeht, war
wohl kein Zufall, sondern gehört offenbar zum Alltag in diesem
Gebäude“, so der Angeklagte Christof N.