Datenschutz: Warum plötzlich die halbe Uni Tinas Handynummer hatte

Erstveröffentlicht: 
18.04.2011

Vor fast einem Jahr meldete Tina eine Demo gegen Fessenheim an - und plötzlich hatte die halbe Uni ihre Handynummer. Wie konnte das passieren? fudder-Autor Konstantin hat sich für uns durch die Irrungen und Wirrungen von Demo-Anmeldungen und universitären E-Mailverteilern gewühlt.

 

Am 25. April 2010, sollte ähnlich wie vergangenen Sonntag, eine Fahrrad-Demo nach Fessenheim führen - natürlich in sehr viel kleinerem Rahmen als dieser Tage, weil Atomkraftgegnerschaft damals noch kein solches Breitenphänomen war.

Hier bei uns in Deutschland steht die Versammlungsfreiheit einerseits im Grundgesetz und wird andererseits durch das Versammlungsgesetz beschränkt. Versammlungen müssen zum Beispiel angemeldet werden. Damit ist keine Genehmigung gemeint, sondern lediglich, dass die Versammlungsbehörde, in der Praxis also das Amt für öffentliche Ordnung, über die Versammlung Bescheid weiß. Dann kann es, soweit nötig, rechtzeitig Straßensperrungen veranlassen oder andere Betroffene informieren. Neben den Personalien gibt man bei einer Anmeldung auch Telefon- und Handynummern an, damit kurzfristige Absprachen, etwa über den Verlauf der Demonstration, auch noch vor Ort möglich sind.

Startpunkt für Tinas Fahrraddemo sollte der Platz der Alten Synagoge sein, für den Tina die Auftaktversammlung angemeldet hatte. Kurz vor der Demo bekam Tina eine SMS von einem befreundeten Mitarbeiter eines Jura-Lehrstuhls im Kollegiengebäude II (KG II): Er habe eine E-Mail erhalten, in der Tinas Kontaktdaten samt Handynummer stehen würden.

Das KG II liegt am Platz der Alten Synagoge, offenbar hatte die Stadt also die Anlieger der geplanten Auftaktveranstaltung informiert. Nach einem Anruf bei einem anderen, nicht im KG II gelegenen Lehrstuhl war aber klar, dass offenbar die ganze juristische Fakultät die Daten bekommen hatte. „Da bekam ich so langsam ein mulmiges Gefühl,“ sagt Tina, damals selbst noch Jurastudentin. Auf Nachfrage bestätigte auch ein Hausmeister, dass er die E-Mail erhalten habe. Tina informierte den Landesbeauftragten für den Datenschutz - und erst jetzt, nach einem Jahr,  kam eine erste Antwort.

„Kritisch sehen wir vor allem die Weitergabe der Daten an die Universität,“
heißt es im Schreiben des Landesbeauftragten. Die Stadt hatte die Universität, zusätzlich zu diversen Ämtern und öffentlichen Diensten, als Anlieger informiert. „Dabei werden jedoch generell außer dem Namen der anmeldenden Person keine weiteren persönlichen Daten genannt. Dass dies im vorliegenden Fall geschehen ist, ist ein Versehen,“ zitiert der Datenschutzbeauftragte die Stellungnahme der Stadt. Wirklich ein einzelnes Versehen?

Gegenüber fudder äußerte sich die Stadt ähnlich, aber anders: „Die Stadt Freiburg hat bis 2010 die sogenannte Schnellmeldungen von Anmeldung von Demonstrationen an andere öffentliche Einrichtungen, die davon betroffen sind, mit Name, Anschrift und Kontaktdaten, also auch Telefon etc., an die Dienststellen gesendet. Bei Versammlungen vor der Uni, wie vor dem KG II, ging die Schnellmeldung auch an das Rektorat.“ Nach der Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten hat die Stadt das Verfahren geändert und gibt nach eigenen Angaben „seither nur noch den Namen ohne Kontaktdaten weiter“.

Für den Datenschutzbeauftragten ist die datenschutzrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. Sowohl bei der Stadt, als auch bei der Universität, die für die Verteilung der Daten vom Rektorat an abwärts verantwortlich ist, seien noch einige Aspekte zu klären. Besonders bei der Universität könnte durchaus noch ein wenig Aufklärung von Nöten sein.

Während die obersten Landesdatenschützer schon die Weitergabe der Kontaktdaten an das Rektorat kritisch sehen, hat Unijustiziarin und damit auch oberste Uni-Datenschützerin Edith Wiesen-Emmerich mit der kettenmailartigen Weiterleitung über diverse E-Mail-Verteiler anscheinend keine Probleme: „Die Mitteilung über den verantwortlichen Leiter/die verantwortliche Leiterin der geplanten Maßnahme ist für die anliegenden Einrichtungen wegen der örtlichen Nähe notwendig, um ihn/sie zum einen während der Veranstaltung ansprechen zu können," sagt sie. "So obliegt es der verantwortlichen Leitung im Falle von Ausschreitungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und ggf. den Aufzug, die Demonstration, für beendet zu erklären.“ Man muss keine Versammlungsrechtsschulung als akj-Demobeobachter bekommen haben, um wissen zu können, dass, wenn eine Demonstration einen nicht ordnungsgemäßen Verlauf nimmt, die Polizei zuständig ist und auch über eine Kontaktaufnahme hinaus tätig wird.

In Tinas Fall wurde die E-Mail offenbar ungekürzt an die Dekanate der beiden im KG II ansässigen Fakultäten und an den Hausmeisterdienst weitergeleitet. Der Schluss liegt nahe, dass es von den Dekanaten an alle Lehrstühle und von den Lehrstühlen an alle Mitarbeiter ging. Und zwar nicht nur die Mitteilung über Zeit, Ort und Umfang der Veranstaltung, was noch zu verstehen gewesen wäre, nämlich um von den Leuten vor Ort, die die Umstände am besten einschätzen können, in Erfahrung zu bringen, „ob Bedenken bestehen oder besondere Auflagen für die Sicherheit der angrenzenden Gebäude für erforderlich gehalten werden“, so Wiesen-Emmerich, sondern eben auch die Handynummer von Tina. Welche Beeinträchtigungen von den erwarteten circa 20 Radlern (auch die Zahl der erwarteten Teilnehmer gibt man bei der Anmeldung an) zu erwarten gewesen wäre, verbleibt derweil im Reich der Spekulation.

Übrigens: der 25. April 2010 war der Tag der Oberbürgermeisterwahl, also ein Sonntag. Da sind die Universitätsgebäude – bis auf die UB – geschlossen.