"Der Berg schlägt zurück" - Altbergbau im Salzstock, Gorleben ist nicht unverritzt

Gorleben soll leben

Die Liste der Zweifel an der Eignung Gorlebens als nukleares Endlager wird jetzt um eine entscheidende Komponente erweitert: der Salzstock ist nicht unverritzt. Bisher verwiesen die Kritiker des Projekts auf den Wasserkontakt, Gaseinschlüsse und ein Gasfeld unter dem Salzgestein. "Nun wird auch das Top-Kriterium für die Auswahl Gorlebens als Endlagerstandort, die angebliche Unverritztheit, erschüttert", schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

 

Der Kulturhistoriker Dr. Ulrich Reif stieß bei seinen Recherchen zum "Kalifieber" zu Beginn des letzten Jahrhunderts darauf, dass wenigstens fünf Bergbaugesellschaften zwischen 1907 und 1929 "mindestens acht Tiefbohrungen auf Kali bzw. Erdöl direkt im Bereich der Salzstruktur Gorleben-Rambow oder in deren unmittelbarer Nachbarschaft" niedergebracht hatten. Tiefen von 481, 840 und 1035 Metern wurden erreicht.

 

Dabei wurden Bohrlöcher nicht ordnungsgemäß verfüllt, Reiff fand  zum Teil chaotische Zustände vor, so blieb u.a. wegen Insolvenzen das Bohrgestänge in den Bohrlöchern. Schon damals, so schließt Reiff aus den historischen Protokollen aus dem Jahr 1907, warnten Revierbeamte und Bergamt vor der "großen Gefahr durch eindringendes Wasser".

 

Dass auch in den 60er Jahren Tiefbohrungen in den Salzstock Gorleben bei der Suche nach großen Trinkwasservorräten vorgenommen wurden, hatte im Juli 2009 der Hydrogeologe Prof. Dr. Dieter Ortlam bestätigt.

Mit Blick auf neue Hiobsbotschaften aus dem maroden Atommülllager Asse II bei Wolfenbüttel, in dem die Radioaktivität vor einer Einlagerungskammer stark gestiegen ist, warnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: "Der Berg schlägt zurück".

 

Bisher wurden die sich aufdrängenden Parallelen zwischen der Asse II, dem Pilotprojekt zu Gorleben, und dem Salzstock im Wendland von offizieller Seite zurückgewiesen, weil in dem havarierten Atommülllager bei Wolfenbüttel früher Salz abgebaut wurde und somit Wasserwegsamkeiten geöffnet worden seien: "Nachrichten aus der Asse II nehmen wir auf wie Nachrichten der fernen Zukunft Gorlebens, immerhin hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nach Auswertung von Tiefbohrungen im Raum Gorleben eingeräumt, dass nach rund 700 bis 1.100 Jahren kontaminiertes Wasser austreten könnte. Das gilt es zu verhindern."

Eilverfahren gescheitert
BI Umweltschutz: "Ball an die politischen Entscheider zurückgespielt"

Die Bemühungen der Gorleben-Gegner, den weiteren Ausbau des sogenannten Erkundungsbergwerks im Salzstock Gorleben zu stoppen, sind in einem ersten Anlauf, im Eilverfahren, gescheitert.

 

Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, die Rechte der Antragsteller, insbesondere deren Salzrechte, seien durch die geplanten Maßnahmen untertage noch nicht berührt. (VG Lüneburg Az: 2 B 12/11 und 2 B 13/11 vom 14. April 2011)

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bedauert diese Entscheidung, denn der Weg, mit Hilfe des Bergrechts Fakten zu schaffen - bisher können nur Personen klagen, die ihre Salzrechte durch das Projekt berührt sehen - ,werde mit dieser Entscheidung im Eilverfahren zunächst fortgeschrieben.

 

"Das Verwaltungsgericht bewegt sich in dem politisch vorgegebenen Zirkelschluss, dass die Erkundung noch nicht Ausbau zu einem Endlager bedeute", kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.


Das VG Lüneburg betont andererseits selbst: "Zur Klarstellung wird abschließend darauf hingewiesen, dass sich die heute gefällten gerichtlichen Entscheidungen allein mit der Frage befassen, ob die Antragsteller durch die nach dem Bundesberggesetz durchgeführte Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für ein Endlager in ihren Rechten verletzt werden.

 

Die Entscheidungen befassen sich weder mit der Frage, welche Voraussetzungen an ein atomares Endlager zu stellen sind noch ob der Salzstock Gorleben hierfür geeignet ist. Ein Endlager könnte nur in einem nach dem Atomgesetz durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zugelassen werden, falls sich der Salzstock bei der Erkundung als geeignet erweisen sollte."

Damit spiele das Gericht den Ball zurück an den politischen Entscheidungsträger, sagte Ehmke: "Es ist jetzt erst recht an Norbert Röttgen, die Fixierung auf Gorleben und das undemokratische Vorgehen, das Verwehren von Einspruchs- und Klagerechten, zu beenden." Die Gorleben-Gegner geben sich nicht geschlagen, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig und die Rechtshilfe Gorleben kündigte bereits an, dass die Kläger den Rechtsweg voll ausschöpfen werden.

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

s. Homepage PDF- "Unverritzt ist anders" www.bi-luechow-dannenberg.de
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"Salinare Hölle - Erkundung in Gorleben", Zur Sache Nr.11 April 2011, 3 Euro
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