Instrumente beschlagnahmt

Erstveröffentlicht: 
25.02.2011

MUSIKVERSTÄNDNIS Haben Trommeleien einer Polit-Sambagruppe "schädliche Umwelteinwirkung" ?

FREIBURG taz Sambagruppen gehören bei vielen linken Demos dazu. Sie sorgen für gute Laune und wohlwollende Aufmerksamkeit. Nur im grün regierten Freiburg müssen die Musiker mit Beschlagnahme ihrer Instrumente rechnen. Begründung: Die Trommeln seien zu laut.

 

Sambasta heißt die linke Sambagruppe in Freiburg. Ihr gesamtes Equipment lagert allerdings beim Amt für Öffentliche Ordnung - seit Mitte Dezember. Damals trafen sich Angela Merkel und Nicolas Sarkozy zum deutsch-französischen Gipfel in der Stadt. Linke Gruppen wollten gegen die "Festung Europa" demonstrieren und proklamierten einen "Carnaval de résistance". Mit dabei war Sambasta. Doch nach wenigen Minuten wurden die 13 Trommler gestoppt und eingekesselt, ihre Instrumente wurden beschlagnahmt.

 

Die Beschlagnahme sollte, so die Stadtverwaltung, eine bevorstehende "Störung des Gipfels durch Ruhestörung" verhindern - obwohl dieser weiträumig abgesperrt war. Außerdem liege eine "schädliche Umwelteinwirkung" auf Passanten vor.

 

Die Polizei hatte einen Schallpegel von bis zu 110 Dezibel gemessen, so laut ist eine Kettensäge. Die Polizei ermittelt zudem wegen "Körperverletzung".

 

Für die Sambagruppe und ihre Anwältin Katja Barth erscheint das Vorgehen von Stadt und Polizei völlig unberechenbar. Im Juni 2010 waren die Instrumente schon einmal auf einer Demo beschlagnahmt worden, meist aber kann Sambasta unbehelligt trommeln. Die Stadt verlangt nun für die Herausgabe der Instrumente 50 Euro pro Person. Die Trommler wollen das Geld jedoch nicht zahlen, weil sie die Beschlagnahme für rechtswidrig halten. Inzwischen forderten zwanzig Gemeinderäte - von FDP, Grünen, Linken und SPD - den OB Dieter Salomon (Grüne) auf, die Trommeln ohne Rechnung herauszugeben. Doch die Stadt will hart bleiben.

 

Anwältin Barth bereitet deshalb eine Klage beim Verwaltungsgericht vor: "Der Einsatz von Trommeln ist vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt." CHRISTIAN RATH