Gleisbesetzer vor Gericht Weitere Strafverfahren.

Erstveröffentlicht: 
09.02.2011

Die Gleisblockade im Hauptbahnhof am 9. Juni 2010, an der rund 200 Teilnehmer einer Bildungsdemonstration teilnahmen, beschäftigt weiterhin die Justiz. Staatsanwalt Florian Rink hat die 20 Strafverfahren gegen minderjährige (unter 18 Jahre) und heranwachsende (18-21 Jahre) Demonstranten nach eigener Aussage inzwischen "abgearbeitet". Die Anklage in diesen Fällen lautete auf Nötigung. Ein Teil dieser Strafverfahren, die vor dem Jugendgericht alle nicht-öffentlich stattfinden, wurde gegen die Leistung von Arbeitsstunden eingestellt (die BZ berichtete), ein anderer Teil ist noch anhängig. Laut Staatsanwalt Rink kam es bislang in keinem Verfahren zu einem Freispruch.

 

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch Strafbefehle gegen die ersten zehn von insgesamt 50 erwachsenen Gleisbesetzern (über 21 Jahre) verschickt, denen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Nötigung vorwirft. Als Strafmaß im Raum stehen jeweils Geldstrafen von 40 Tagessätzen, deren Höhe je nach der finanziellen Situation des Angeklagten zwischen 15 und 20 Euro liegt. Damit wären die Gleisblockierer nicht vorbestraft, da dies erst bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen der Fall ist. Sollten die Angeklagten keinen Einspruch gegen die Strafbefehle einlegen, gelten sie als verurteilt. Legen sie hingegen Einspruch ein, kommt es zur Verhandlung. 20 weitere Demonstranten wird die Staatsanwaltschaft noch wegen anderer Delikte wie zum Beispiel Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anklagen, kündigte Rink an.