Trommler wollen ihre Instrumente zurück

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Erstveröffentlicht: 
22.01.2011

Beim deutsch-französischen Gipfel beschlagnahmte die Polizei 15 Sambatrommeln / Stadt verlangt je 650 Euro für die Auslösung.

 

Im Rahmen des deutsch-französischen Gipfeltreffens in Freiburg Anfang Dezember hatten rund 50 Personen unangemeldet am Bertoldsbrunnen demonstriert. Unter ihnen auch eine Gruppe von Sambatrommlern. 13 Trommler wurden von der Polizei eingekesselt, ihre 15 Instrumente wurden beschlagnahmt, da der Verdacht bestand, die Trommler könnten sich der Körperverletzung durch Musik schuldig gemacht haben. Die Trommeln liegen bis heute beim Amt für Öffentliche Ordnung.

 

Die Gruppe von Sambatrommlern muss eine Kaution in Höhe von 650 Euro entrichten, wenn sie ihre beschlagnahmten Trommeln zurück haben will. Das ist den vorwiegend jungen Leuten – zumeist Studierende – zu viel. Deren Rechtsanwältin Katja Barth wirft der Polizei einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Kunst- und Verhandlungsfreiheit vor.

Außerdem haben die Ermittler, so Barth, eine andere Begründung für die Beschlagnahme nachgereicht und so erst die Voraussetzung geschaffen, dass überhaupt Geld von den Trommlern verlangt werden kann.

"Sambastas" nennt sich die linksalternative Rhythmustruppe, die zu Freiburgs Demos gehört wie die Schwalbe zum Sommer. Am Tag des deutsch-französischen Gipfels machten 13 Sambastas ordentlich Lärm. Nach dem Geschmack der Polizei zu viel: 103 Dezibel haben die Beamten gemessen, was über der Schmerzgrenze liege – in der Disco sind 100 Dezibel erlaubt.

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Körperverletzung durch Instrumentenlärm?


Wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Musik stellten sie Strafantrag. Gleichzeitig wurden die 15 Instrumente beschlagnahmt. Zunächst zur Beweissicherung, was laut Polizeisprecher Ulrich Brecht die Staatsanwaltschaft für unnötig erachtet habe. Deshalb griff die Polizei zum Polizeirecht, das eine Beschlagnahme auch erlaubt, um Störungen zu verhindern. Das sei ein ganz normaler Vorgang, sagt Brecht.

Genau diesen juristischen Schwenk kritisiert Rechtsanwältin Katja Barth. Denn er hat Folgen: Eine Beschlagnahme, um Beweise zu sichern, kostet die Betroffenen nichts. Nach einer Beschlagnahme zur Prävention hingegen dürfen Gebühren erhoben werden.

Beim bisher einzigen Fall, in dem die "Sambastas" ihre Schlagwerkzeuge und Trillerpfeifen hatten abgeben müssen, bekamen sie sie nach zehn Tagen kostenlos zurück. Das war nach der Besetzung des Gleises 1 im Hauptbahnhof nach der Bildungsdemo im Juni vergangenen Jahres.

Jetzt liegen ihre Trommeln beim städtischen Amt für öffentliche Ordnung. Für die Lagerung verlangt das Rathaus nun eine Gebühr von voraussichtlich insgesamt rund 650 Euro. In dieser Höhe müssten die Sambastas eine Kaution hinterlegen, die anschließend mit den tatsächlichen Verwaltungsgebühren verrechnet wird. Solche Sicherheitsleistungen seien gängige Praxis, sagt Rathaussprecher Christoph Jessen, und wurden auch verlangt als beispielsweise Fahrzeuge von Wagenburglern beschlagnahmt wurden.

Damit sind die Polittrommler nicht einverstanden. Sie demonstrierten in eigener Sache am Bertoldsbrunnen und verteilten Flugblätter, auf denen sie "die sofortige, auflagenfreie Rückgabe der beschlagnahmten Instrumente" fordern. Und weil die ihnen fehlten, improvisierten sie bei ihrem Protest: mit Farbeimern als Trommeln und Löffeln als Schlagzeugstöcken, die sie für die hohen Töne auf Limoflaschen schlugen. Rechtsanwältin Barth hat Beschwerde eingelegt und ist zuversichtlich, dass die Gruppe ihr Eigentum auch ohne Kaution zurückerhält.