Beim deutsch-französischen Gipfel beschlagnahmte die Polizei 15 Sambatrommeln / Stadt verlangt je 650 Euro für die Auslösung.
Im Rahmen des deutsch-französischen Gipfeltreffens in Freiburg
Anfang Dezember hatten rund 50 Personen unangemeldet am Bertoldsbrunnen
demonstriert. Unter ihnen auch eine Gruppe von Sambatrommlern. 13
Trommler wurden von der Polizei eingekesselt, ihre 15 Instrumente
wurden beschlagnahmt, da der Verdacht bestand, die Trommler könnten
sich der Körperverletzung durch Musik schuldig gemacht haben. Die
Trommeln liegen bis heute beim Amt für Öffentliche Ordnung.
Die Gruppe von Sambatrommlern muss eine Kaution in Höhe von
650 Euro entrichten, wenn sie ihre beschlagnahmten Trommeln zurück
haben will. Das ist den vorwiegend jungen Leuten – zumeist Studierende
– zu viel. Deren Rechtsanwältin Katja Barth wirft der Polizei einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Kunst- und Verhandlungsfreiheit vor.
Außerdem haben die Ermittler, so Barth, eine andere Begründung für die
Beschlagnahme nachgereicht und so erst die Voraussetzung geschaffen,
dass überhaupt Geld von den Trommlern verlangt werden kann.
"Sambastas" nennt sich die linksalternative Rhythmustruppe, die zu
Freiburgs Demos gehört wie die Schwalbe zum Sommer. Am Tag des
deutsch-französischen Gipfels machten 13 Sambastas ordentlich Lärm.
Nach dem Geschmack der Polizei zu viel: 103 Dezibel haben die Beamten
gemessen, was über der Schmerzgrenze liege – in der Disco sind 100
Dezibel erlaubt.
Körperverletzung durch Instrumentenlärm?
Wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Musik stellten sie
Strafantrag. Gleichzeitig wurden die 15 Instrumente beschlagnahmt.
Zunächst zur Beweissicherung, was laut Polizeisprecher Ulrich Brecht
die Staatsanwaltschaft für unnötig erachtet habe. Deshalb griff die
Polizei zum Polizeirecht, das eine Beschlagnahme auch erlaubt, um
Störungen zu verhindern. Das sei ein ganz normaler Vorgang, sagt Brecht.
Genau diesen juristischen Schwenk kritisiert Rechtsanwältin Katja
Barth. Denn er hat Folgen: Eine Beschlagnahme, um Beweise zu sichern,
kostet die Betroffenen nichts. Nach einer Beschlagnahme zur Prävention
hingegen dürfen Gebühren erhoben werden.
Beim bisher einzigen Fall, in dem die "Sambastas" ihre Schlagwerkzeuge
und Trillerpfeifen hatten abgeben müssen, bekamen sie sie nach zehn
Tagen kostenlos zurück. Das war nach der Besetzung des Gleises 1 im
Hauptbahnhof nach der Bildungsdemo im Juni vergangenen Jahres.
Jetzt liegen ihre Trommeln beim städtischen Amt für öffentliche
Ordnung. Für die Lagerung verlangt das Rathaus nun eine Gebühr von
voraussichtlich insgesamt rund 650 Euro. In dieser Höhe müssten die
Sambastas eine Kaution hinterlegen, die anschließend mit den
tatsächlichen Verwaltungsgebühren verrechnet wird. Solche
Sicherheitsleistungen seien gängige Praxis, sagt Rathaussprecher
Christoph Jessen, und wurden auch verlangt als beispielsweise Fahrzeuge
von Wagenburglern beschlagnahmt wurden.
Damit sind die Polittrommler nicht einverstanden. Sie demonstrierten in
eigener Sache am Bertoldsbrunnen und verteilten Flugblätter, auf denen
sie "die sofortige, auflagenfreie Rückgabe der beschlagnahmten
Instrumente" fordern. Und weil die ihnen fehlten, improvisierten sie
bei ihrem Protest: mit Farbeimern als Trommeln und Löffeln als
Schlagzeugstöcken, die sie für die hohen Töne auf Limoflaschen
schlugen. Rechtsanwältin Barth hat Beschwerde eingelegt und ist
zuversichtlich, dass die Gruppe ihr Eigentum auch ohne Kaution
zurückerhält.