Bombenbauer aus Weil am Rhein wird angeklagt

Erstveröffentlicht: 
10.09.2010

Die Lörracher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen aus Weil am Rhein erhoben. Er steht im Verdacht, sich Chemikalien und sonstige Gegenstände für den Bau einer Bombe beschafft zu haben.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus der rechten Szene neben waffenrechtlichen Verstößen auch die "Vorbereitung eines Explosionsverbrechens" vor.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich ein möglicher Anschlag gegen linke Aktivisten richten sollte. Weitere Erkenntnisse zum Ziel eines möglichen Anschlags brachten die Ermittlungen nicht. Gleichwohl geht die Staatsanwaltschaft von einer bereits strafbaren Vorbereitungshandlung aus. Zur Klärung der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Rechtsfragen und wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall hat die Staatsanwaltschaft Anklage nicht beim Amtsgericht Lörrach sondern beim Landgericht Freiburg erhoben.

Der Beschuldigte sagt bisher nichts

Der Verteidiger des Mannes verneint nach Angaben der Behörden, dass der Beschuldigte einen Sprengstoffeinsatz gegen politische Gegner ernsthaft in Betracht gezogen habe. Der Beschuldigte selbst hat bei Vernehmungen bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Bei den Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass ein Bekannter des Beschuldigten für ihn weitere Chemikalien kaufte, die dieser jedoch nicht abholte. Darüber brachten die Ermittlungen keinen Beleg für eine Beteiligung weiterer Personen.

Die Ermittlungsbehörden wurden vor einem Jahr durch eine anonyme E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Beschuldigte Chemikalien zum Bau einer Bombe verschafft habe. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Behörden Chemikalien und ein Sturmgewehr. Danach saß der Mann zeitweise in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen ihn wurde im Oktober 2009 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen gestalteten sich sehr aufwändig, da beim Beschuldigten und seinen Kontaktpersonen eine Vielzahl von Datenträgern beschlagnahmt wurden, die gesichtet werden mussten.