Nachdem ein Berliner Antifaschist bereits zu Jahresbeginn wegen seiner Beteiligung an den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2011 vor dem Dresdner Landgericht freigesprochen wurde, bestätigte am Montag das Oberlandesgericht unter dem Vorsitzenden Richter Werner Stotz das Urteil und lehnte die Revision der Dresdner Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass das zu Jahresbeginn ergangene Urteil „geradezu mustergültig“ gewesen sei. Nach nicht einmal einer Stunde Prozessdauer konnte Tim das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen.
Im nunmehr schon vierten(!) Prozess gegen den 40 Jahre alten Familienvater fand damit auch die juristische Aufarbeitung der antifaschistischen Proteste ihr Ende. Zuvor war der Mann in einem ersten Prozess vom Dresdner Amtsgericht 2013 trotz offensichtlich manipulierter Videos als angeblicher Rädelsführer zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Nachdem der Angeklagte bei der anschließenden Berufungsverhandlung lediglich wegen Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Freispruch nach 6 langen Jahren!#FreeTim
— Ulrich v. Klinggräff (@glueckaufkampfb) 14. August 2017
Nach seinem endgültigen Freispruch zeigte sich der Angeklagte erleichtert und bedankte sich noch einmal bei allen Menschen, die ihn in den letzten Jahren dabei unterstützt hatten, die 10.000 Euro Verfahrenskosten aufzubringen und warf der Dresdner Staatsanwaltschaft mit dem neuerlichen Prozess ein „politisches Manöver“ vor. Erfreut zeigte sich auch das für die damaligen Proteste verantwortliche Bündnis „Dresden Nazifrei“. Zugleich erinnerte das Bündnis an das jüngste Urteil gegen einen Dresdner Antifaschisten, der erst im Juli für seinen Protest gegen PEGIDA zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war.
Weiterer Artikel: Tim H. ist endgültig frei