Sachsen weitet Videoüberwachung aus

Erstveröffentlicht: 
17.08.2017

Ein Pilotprojekt testet Spezialkameras zum Aufspüren von Straftätern. Ulbig plant automatische Gesichtserkennung.

 

Dresden. Sachsens Polizei rüstet technisch auf. So sollen bei der Fahndung nach Straftätern künftig hochauflösende Spezialkameras zum Einsatz kommen, die gesuchte Personen auf öffentlichen Plätzen automatisch erfassen und identifizieren können.

 

In Görlitz gab Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Mittwoch den Startschuss für ein entsprechendes Pilotprojekt. Ab Anfang 2018 soll die neue Fahndungstechnik dort an vier Standorten zum Einsatz kommen - darunter an der Altstadtbrücke, die über den deutsch-polnischen Grenzfluss Neiße fuhrt. Görlitz sei für das Projekt ausgewählt worden, weil es in der Stadt in den vergangenen Jahren oft zu Eigentumsdelikten gekommen sei und der Grenzübergang eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Autodiebstählen spielte. Die Spezialkameras können bei allen Witterungslagen und selbst bei Dunkelheit nicht nur die Gesichter von Fußgängern, sondern auch die von Autofahrern exakt aufzeichnen. Künftig sollen sie ganztägig den Fahrzeugund Personenverkehr kontrollieren. Für die anstehende Ausschreibung und den Ankauf der Geräte stellt die Landesregierung zunächst 500000 Euro zur Verfügung. Im Erfolgsfall sei ein landesweiter Einsatz an Kriminalitätsschwerpunkten denkbar, hieß es.

 

Markus Ulbig betonte, dass bei dem Görlitzer Pilotprojekt aber bewusst nur ein Teil der technischen Möglichkeiten genutzt werde. So erfolge dabei keine automatische Identifizierung von Gesichtern mithilfe einer Computerdatenbank. Die Aufnahmen würden vielmehr maximal 96 Stunden gespeichert und danach gelöscht. Innerhalb dieses Zeitraums würden sie auch nicht komplett ausgewertet, sondern nur anlassbezogen für die Suche nach Straftätern genutzt, indem sie von Polizisten gesichtet oder Tatzeugen vorgelegt werden. Dieses Vorgehen sei durch das sächsische Polizeigesetz gedeckt und zuvor ausfuhrlich mit dem Datenschutzbeauftragten geprüft und abgesprochen worden.

 

Für eine automatisierte computergestützte Gesichtserkennung fehlten dagegen die rechtlichen Voraussetzungen, sagte Ulbig der SZ. "Wir machen jetzt, was derzeit rechtlich möglich ist. Bei der geplanten Novellierung des Landespolizeigesetzes wollen wir aber auch neue technische Möglichkeiten berücksichtigen - inklusive einer automatischen Gesichtserkennung." Alle Erfahrungen aus der praktischen Polizeiarbeit würden für die Einführung einer solchen Fahndungsmöglichkeit sprechen. Die unterstütze nicht nur die Aufklärung von Straftaten, sondern jsorge auch für eine höhere Abschreckung potenzieller Täter.

Innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition ist der Punkt jedoch weiter umstritten. Mit einer Entscheidung wird erst nach der Bundestagswahl gerechnet.