Kriminalitätsbekämpfung: Innenminister unterzeichnen Staatsvertrag zum Abhörzentrum

Erstveröffentlicht: 
19.07.2017

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages machen die Innenminister- und Senatoren Sachsens, Sachsen-Anhalts, Thüringens, Brandenburgs und Berlins den nächsten Schritt zur Schaffung eines gemeinsamen Abhörzentrums. Das Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) ist ein Ergebnis der Sicherheitskooperation Ost, die vor 15 Jahren in Leipzig zunächst von den Landesregierungen in Dresden, Magdeburg und Erfurt vereinbart worden war. Brandenburg kam 2004, Berlin 2015 dazu.


 

Bei einem Treffen in der Messestadt will Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Mittwoch mit seinen Kollegen Holger Stahlknecht (Sachsen-Anhalt/ CDU), Holger Poppenhäger (Thüringen/SPD), Karl-Heinz Schröter (Brandenburg/SPD) und Andreas Geisel (Berlin/SPD) auch eine Bilanz dieser Zusammenarbeit ziehen.


Poppenhäger wird in Leipzig zunächst nur eine Absichtserklärung zum GKDZ unterzeichnen, da sich der Innenausschuss des Landtages erst noch mit dem Staatsvertrag befassen muss, wie es in Erfurt hieß. Für Ulbig wird es bereits die zweite Unterschrift: Er hatte den Vertrag nach Zustimmung des Kabinetts in Dresden bereits im April unterschrieben. Anschließend war jedoch auf Wunsch des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt noch eine Formulierung geändert worden.



Gemeinsame Dienststelle in Leipzig


Bis Ende des Jahres soll der Vertrag von allen Landesparlamenten ratifiziert sein, das Zentrum Ende 2019 in Betrieb gehen. Während sich die Zusammenarbeit etwa bei der Abstimmung der Prävention zur Kriminalitätsbekämpfung bislang auf Gremienarbeit beschränkt, markiert die Schaffung der gemeinsamen Dienststelle in Leipzig - mit Dependance in Dresden - eine neue Stufe der Sicherheitskooperation.
In den kommenden fünf Jahren sollen 15,8 Millionen Euro investiert werden. Die Länder versprechen in diesem Zeitraum zugleich Einsparungen von insgesamt knapp 11 Millionen Euro, da keine eigenen Technologien mehr vorgehalten werden müssen.



Die Entscheidung über die Anordnung einer Kommunikationsüberwachung soll auch künftig weiter bei den Landesbehörden liegen. Auch werden die Daten für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts soll das GKDZ bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen.