Die Diskussion nimmt einfach kein Ende: Nachdem das Verwaltungsgericht erst Mitte der Woche entschieden hatte, dass das geplante Protestcamp der G20-Gegner im Stadtpark stattfinden darf, hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung am Freitag wieder kassiert.
Dürfen die G20-Protestler während des Gipfels im Stadtpark zelten oder nicht? Über diese Frage wird seit Wochen gestritten. Vor einigen Tagen erst gab es die Schlappe für die rot-grüne Regierung: Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag der Protestler statt.
Die hatten sich die Genehmigung für mit einem Trick eingeholt: Sie melden die Camps als mehrtägige Versammlungen an, wollten so vom besonderen Schutz durch das Versammlungsrecht profitieren – zunächst mit Erfolg.
Doch das Oberverwaltungsgericht stellte heute klar: Daraus wird nichts. Zur Begründung heißt es, dass bei der Gesamtbetrachtung des Protestcamps ein „Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente der Veranstaltung bestehe.“ Heißt: Das Gericht sieht das Camp nicht als "Versammlung" an – dafür müsste es mehr Veranstaltungen mit Meinungskundgabe geben. „Bei wertender Betrachtung [ist] das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur, u.a. das Aufstellen von bis zu ca. 3.000 Zelten, kein funktioneller oder symbolischer Teil der Meinungskundgabe“, liest man in der Begründung.
Die Camper haben nun nicht mehr viele Möglichkeiten, ihre Pläne doch noch durchzusetzen. Ein Rechtsmittel ist gegen die Entscheidung nicht möglich. Als einzige Alternative könnten sie Verfassungsbeschwerde erheben – dafür müssen sie dann aber zum Bundesverfassungsgericht.