Illegale Datensammlung über Linke bei der Göttinger Polizei

Erstveröffentlicht: 
16.06.2017

Das 4. Fachkommissariat (Staatsschutz) der Polizeiinspektion (PI) Göttingen verfügt(e) mindestens bis ins Jahr 2015 über fünf offensichtlich ungesetzlich angelegte Aktenordner mit personenbezogenen Daten über Linke in Göttingen. In der verdeckt angelegten Datensammlung sind Namen, Adressen, körperliche Merkmale, Religionszugehörigkeit, Arbeitsplätze, Informationen über SocialMedia-Profile, Gruppenzugehörigkeiten und Fotos von hunderten Betroffenen enthalten.

Ein Zusammenhang der Daten zu laufenden Ermittlungen gegen die Betroffenen oder bestimmten Ereignissen bestand offenbar nicht. Die Nachweise über die Existenz dieser Datensammlung sind Gegenstand der Akte eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Göttingen. Diese ermittelt allerdings nicht gegen die Beamten des 4. FK wegen der rechtswidrig erhobenen Daten, sondern gegen einen indes pensionierten Beamten des 4. FK, der seit Jahren gegen die Datenerhebung behördenintern protestierte und Fotos der Aktenordner sowie Kopien einiger Inhalte zu Beweiszwecken angefertigt hat.

 

Dem 63-jährigen Ex-Polizisten wird versuchte Erpressung, versuchte Nötigung und Verwahrbruch vorgeworfen, weil er die Beweise zu eigenen Zwecken nutzen und die Polizeiinspektion damit habe unter Druck setzen wollen. Der Hamburger Strafverteidiger Christian Woldmann, der zusammen mit dem Göttinger Kollegen Sven Adam die Verteidigung des pensionierten Beamten übernommen hat, hält die Vorwürfe für absurd. „Das Anfertigen von Kopien und Fotos zur Beweissicherung erfüllt keinen Straftatbestand“ so Woldmann. Dass der Polizeibeamte zwei Jahre nach seiner Pensionierung einen Erpressungsversuch gestartet haben soll, ist schon nach Aktenlage blanker Unsinn.

 

Er hat stets und bis heute lediglich intern gegen eine offenkundig rechtswidrige Praxis der Datensammlung protestiert.“ Es liegt daher nahe, dass das Ermittlungsverfahren den Beamten diskreditieren und von den massenweise rechtswidrig erhobenen Daten ablenken sollte. Denn die Größe der Datensammlung übertrifft sogar diejenige der in der 80ern rechtswidrig erhobenen, angeblich vernichteten und in den 90ern wieder aufgetauchten sog. Spudok-Dateien. „Für eine Datensammlung in dieser Größe und Tiefe gibt es im Niedersächsischen Gefahrenabwehrrecht keine Rechtsgrundlage und kann es auch nicht geben. Diese Datenerfassung ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung schlicht nicht vereinbar“, stellt RA Sven Adam fest. Er hat deshalb für zunächst acht Betroffene am vergangenen Mittwoch auch Klagen gegen die Polizeidirektion Göttingen beim Verwaltungsgericht Göttingen (z.B. Az.: 1 A 169/17, 1 A 17017, 1 A 171/17 etc.) eingereicht, die Beschlagnahme der Aktenordner beantragt und volle Akteneinsicht verlangt.

Die Polizeidirektion Göttingen ist zwar verfahrensrechtlich zuständig, dürfte von der Datensammlung des 4. FK der Polizeiinspektion Göttingen selbst aber keine Kenntnis gehabt haben. „In Antworten der Polizeidirektion auf Auskunftsersuchen werden diese Daten nicht erwähnt. Dass die Datensammlung entgegen der sonstigen Praxis nicht digital geführt wird, belegt, dass diese Datenerfassung für den Rest der Polizei unbekannt bleiben sollte. Das 4. FK scheint insoweit ein Eigenleben entwickelt zu haben“ vermutet Adam zunächst abschließend und vorbehaltlich anderer Erkenntnisse aus der zu erwartenden Akteneinsicht.