Hauptangeklagte im "Sachsensumpf"-Prozess will Fragen beantworten

Erstveröffentlicht: 
07.05.2017

Der "Sachsensumpf"-Prozess geht in die nächste Runde. Am Montag will sich die Hauptangeklagte den Fragen stellen. Sie ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt und solche falsche Angaben gemacht haben.

 

Dresden. Im Prozess um die sogenannte "Sachsensumpf"-Affäre will die Hauptangeklagte Simone H. am Montag (10.00) am Landgericht Dresden Fragen beantworten. Das hatte die 58-Jahre alte Juristin nach ihrer etwa einstündigen Erklärung am ersten Verhandlungstag angekündigt. Die frühere Referatsleiterin aus dem Landesamt für Verfassungsschutz übte dabei auch scharfe Kritik am Umgang der Behörden mit der Affäre. Sie sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe "öffentlich hingerichtet" und vorverurteilt worden.

 

H. ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Der Kriminalist Georg W. muss sich wegen Beihilfe zu dieser Tat verantworten. Beiden wird zudem vorgeworfen, im Untersuchungsausschuss des Landtages falsche Angaben gemacht zu haben.

 

Der "Sachsensumpf" sorgte 2007 für Schlagzeilen. Juristen und Polizisten sollten in Netzwerke der Organisierten Kriminalität verstrickt gewesen sein. Belege dafür fanden Staatsanwälte und eine von der Regierung beauftragte Kommission aber nicht. H. und ihre Verteidigung argumentieren, dass sie als Referatsleiterin beim Verfassungsschutz gar nicht Teil der Strafverfolgung war und somit auch keine Unschuldigen verfolgt haben kann.