Die Berliner Polizei hat ihre Praxis beim Einsatz von sogenannten V-Personen verändert. »Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am 2. März 2017 verfügt, dass der Einsatz von V-Personen zur Gefahrenabwehr gemäß Paragraf 26 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) in jedem Einzelfall nur noch durch den Polizeipräsidenten angeordnet werden darf«, heißt es in der Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Hakan Taş und Niklas Schrader, die dem »nd« vorab vorliegt.
Demnach unterliegt der Einsatz von Polizeispitzeln stets einer strengen Einzelfallprüfung und findet nur in begründeten Einzelfällen statt – etwa, wenn Informationen vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden soll. Die Linksfraktion begrüßte am Freitag die zügigen Umstrukturierungen beim Einsatz von V-Leuten. »Wir freuen uns, dass das in Kraft ist und damit ein ganz wichtiger Punkt aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt wurde«, sagte Niklas Schrader dem »nd«.
Gerade bei der Aufklärung des Komplexes des rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU) hatte sich gezeigt, dass das Berliner Landeskriminalamt mehrere Spitzel mit Bezug zum NSU-Netzwerk unterhielt. »Da haben sich beim LKA Abgründe aufgetan«, so Schrader, der den Einsatz von »V-Leuten« weiter grundsätzlich kritisch sieht.
Durch die Neuregelung und die Einschaltung des politisch verantwortlichen Polizeipräsidenten erwartet sich die LINKE jetzt, dass der Einsatz von V-Leuten »eingeschränkter und verantwortungsvoller« verläuft als in der Vergangenheit. Derzeit sind nach Angaben der Innenverwaltung V-Leute unter anderem in den Bereichen Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, illegaler Betäubungsmittel- und Waffenhandel sowie im Staatsschutzbereich im Einsatz.
Wie viele Spitzel die Polizei im Einsatz hat, ist ebenso geheim wie es die Regelungen zur Führung der V-Leute sind. Eine ähnliche Neuregelung wie bei der Polizei plant Rot-Rot-Grün unterdessen auch für den Verfassungsschutz. Der Einsatz von V-Leuten beim Geheimdienst soll ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Grundsätzlich muss der Einsatz einer verdeckten Quelle beim Verfassungsschutz künftig durch den zuständigen Staatssekretär in der Innenverwaltung genehmigt werden. Die Neuregelung beim Verfassungsschutz soll nach Ostern angegangen werden.